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Keystone-SDA | Freitag, 18. Juli 2025

Konsumentenschutz warnt vor "getarnten" Schweizer Online-Shops

Der Schweizer Konsumentenschutz warnt vor gewissen Online-Shops, welche sich als Schweizer Firmen ausgeben. Obwohl diese Webseiten die ".ch"-Endung aufwiesen, werde auf diesen Webseiten "Ramschware" direkt aus China verkauft.

Bei Problemen mit der verschickten Ware reagierten die Betreiber dieser Shops nicht auf Zuschriften, teilte der Konsumentenschutz am Freitag mit. Kontaktdaten seien oft gefälscht, Kundenbewertungen ebenfalls.

Die teure Rücksendung nach China bleibe in der Regel beim Zoll hängen. Der Kaufpreis werde nicht zurückerstattet. Der Konsumentenschutz spricht von "getarnten" Firmen, die laut der Mitteilung beispielsweise auf TikTok und Instagram aktiv sind. Verkauft werden beispielsweise Kleider, Möbel und Alltagsgegenstände.

Auf seiner Internetseite hat der Konsumentenschutz eine Liste mit Webseiten aufgeschaltet, welche laut dieser Organisation das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verletzen. Dies geschieht beispielsweise durch unvollständige oder falsche Angaben auf der Webseite oder durch falsche Rabatte.

Bei siebzehn Betreiberinnen von solchen Internetseiten hat der Konsumentenschutz laut Mitteilung interveniert. Darauf passten neun Betreiber die Seite an oder nahmen sie vom Netz. Gegen die anderen acht hat der Konsumentenschutz Strafanzeige eingereicht. Sie hätten nicht auf die Interventionen der Organisation reagiert.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco müsse jetzt gegen illegale Anbieter vorgehen und sicherstellen, dass betrügerische Shops rasch vom Netz genommen würden. Der Konsumentenschutz bezeichnet das Phänomen als "Dropshipping".

Staatssekretariat begrüsst die Initiative

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) teilte am Freitag auf Anfrage mit, grundsätzlich begrüsse es die Initiative des Konsumentenschutzes. Es habe Kenntnis von ähnlichen Fällen, welche man als "Dropshipping" bezeichnen könne. "Das Seco beobachtet dieses Phänomen kritisch", schrieb die Medienstelle.

Gemäss Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb könne der Bund intervenieren, soweit Kollektivinteressen betroffen seien, heisst es in der Seco-Stellungnahme weiter. "Betroffene Personen können sich beim Seco melden."

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