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Keystone-SDA | Donnerstag, 25. Mai 2023

St.Galler Regierung soll den Personalaufwand besser steuern

Die Staatswirtschaftliche Kommission des St.Galler Kantonsrats hat in ihrem Prüfungsbericht Mängel bei der Steuerung der Personalaufwands festgestellt. Sie schlägt zudem vor, die individuellen Lohnerhöhungen durch eine unabhängige Stelle überprüfen zu lassen.

Seit einigen Jahren gibt der Kantonsrat der Regierung pauschal den Rahmen für den Personalaufwand vor. Welche Stellen in der Verwaltung damit besetzt werden, liegt danach in der Kompetenz der Regierung.

Diese Bewirtschaftung der Personalkredite sei eine anspruchsvolle Führungsaufgabe, heisst es in der Mitteilung der Staatswirtschaftlichen Kommission vom Donnerstag. Man müsse das System im Detail verstehen und die Abhängigkeiten überblicken.

Die Probleme zeigten sich etwa darin, dass es unter dem Jahr kaum Verschiebungen von freien Stellen zwischen den Departementen gebe, erklärte Kommissionspräsident Dominik Gemperli (Mitte) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Der Austausch werde nicht aktiv gepflegt. Man schaue da zu wenig über den eigenen Tellerrand. Weiter fehle eine Auswertung zu den individuellen Lohnmassnahmen. Hier gehe es um Themen wie Nachvollziehbarkeit und Transparenz, so Gemperli.

Überprüfung durch externe Stelle

Die Kommission schlägt nun zusätzliche technische Instrumente sowie einen Erfahrungsaustausch und Schulungen für Führungskräfte vor. Die Regierung solle zudem die Steuerung des Personalaufwands wie auch die Verteilung der Lohnerhöhungen "zeitnah durch eine unabhängige, externe Stelle" überprüfen lassen.

Weitere Themen im Prüfungsbericht sind Drohungen gegen Staatsangestellte. Es gebe zwar eine Zunahme. Ein akutes Probleme bestehe aber häufig nicht. Das Personal könne sich in solchen Fällen an die Kantonspolizei oder an den Sicherheitsverantwortlichen der Staatskanzlei wenden.

Weiter verlangt die Kommission Anpassungen bei der Verteilung der Gelder aus dem Lotteriefonds. Bisher entschied der Kantonsrat über alle Beiträge ab 10'000 Franken. Diese Grenze soll auf 50'000 Franken erhöht werden.

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