Dieser Leitfaden dient der vereinfachten Zusammenarbeit zwischen Redaktion und Schreibenden. Alle folgenden Angaben sind
als Leitfaden festgelegt. Ausnahmen bitte
nur unter Absprache mit der Redaktion via
Mail an redaktion(at)sarganserlaender.ch oder telefonisch unter 081 725 32 00.
Entspricht eine Einsendung nicht den Vorgaben oder der getroffenen Abmachung, behält sich die Redaktion das Recht vor, den Artikel zurückzuweisen respektive um eine neue Fassung zu bitten.
Generell gilt:
Text: Inhalt
Was muss im Text erwähnt werden? In einem Zeitungsbericht sind grundsätzlich die fünf W-Fragen zu beachten:
Natürlich steht es den Schreibenden im vorgegebenen Umfang frei, weiter auszuführen und „Leben in den Text“ zu bringen, doch die W-Fragen müssen zum grundsätzlichen Verständnis der Leserinnen und Leser beantwortet werden. Ebenfalls sollte darauf geachtet werden, dass die „Wir-Form“ vermieden wird. So sollte es zum Beispiel nicht heissen „Wir haben ABC beschlossen“, sondern „Die Frauenriege hat ABC beschlossen“.
Text: Umfang
Ungefähre Zeichenanzahl (gilt für unabhängige Einsendungen und für Korrespondenten, falls nicht anders besprochen):
Generell gilt:
Text: Einsendungen für die Rubrik Gemeinden
Unter den „Gemeinden“ auf der Seite 2 können nicht-kommerzielle Anbieter wie Vereine etc. kostenlos (und kurz) auf ihre Anlässe hinweisen. Einsendungen für diese Rubrik sollten bis spätestens zwei Tage vor der gewünschten Publikation unter Angabe der betreffenden Gemeinde und des Wunschtermins an die redaktion@sarganserlaender.ch gesendet werden.
Bilder und Videos
Kompatible Bild- und Videoformate: jpg, png, mov, mp4
Videos verwendet die Redaktion (falls in zufrieden stellender Qualität) gerne als scanbare Inhalte in der Zeitung (SLGview), auf der Website oder auf den verschiedenen Kanälen der Sozialen Medien (Facebook, Instagram, etc.).