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Keystone-SDA | Dienstag, 15. September 2026

13. AHV-Rente beträgt durchschnittlich 1580 Franken

Im Dezember 2026 wird erstmals eine 13. AHV-Rente ausbezahlt. Sie dürfte sich im Durchschnitt auf rund 1580 Franken belaufen. Grosse Unterschiede bestehen jedoch zwischen Renten im In- und Ausland sowie je nach Zivilstand der Bezügerinnen und Bezüger.

Die Prognose zur Höhe der 13. AHV-Rente stützt sich auf die Zahlen des Vorjahres, wie eine Analyse des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) Dienstag zeigte. Im Jahr 2025 bezogen demnach rund 2,6 Millionen Personen eine Altersrente, die sich im Durchschnitt auf 1576 Franken pro Monat belief.

Die Höhe der ausbezahlten Renten unterschied sich erheblich je nach Wohnsitz der Empfänger. Während die durchschnittliche Rente in der Schweiz 1969 Franken betrug, lag sie bei Personen im Ausland bei 702 Franken.

Grund dafür ist, dass viele Bezüger im Ausland nur während eines Teils ihres Erwerbslebens in der Schweiz versichert waren und somit weniger Beitragsjahre aufweisen. Rund ein Drittel aller Renten ging ins Ausland, was jedoch nur 14 Prozent der gesamten Rentensumme ausmachte.

Zivilstand beeinflusst Rentenhöhe

Auch der Zivilstand spielt eine entscheidende Rolle bei der Höhe der Rente. Bei Ehepaaren, bei denen beide Partner eine Rente beziehen, wird die Summe beider Renten oft auf 150 Prozent der Maximalrente begrenzt. Deshalb erhielten viele Verheiratete im Jahr 2025 eine Rente zwischen 1500 und 2000 Franken.

Bei Einzelpersonen war die Streuung grösser. Fast ein Drittel erhielt eine Rente zwischen 2000 und 2500 Franken, während bei 24 Prozent die Einzelrente aufgrund unvollständiger Beitragszeiten unter 500 Franken lag.

Im Geschlechtervergleich erhielten Frauen mit durchschnittlich 1630 Franken leicht höhere Renten als Männer mit 1517 Franken. Dies hing unter anderem mit dem Verwitwetenzuschlag zusammen, der die Altersrente von verwitweten Personen erhöht. Eine Rente von 2520 Franken oder mehr bezogen insgesamt 9 Prozent aller Personen.

Anspruch auf die erste 13. Altersrente haben alle Personen, die im Dezember eine Altersrente beziehen. Die Auszahlung entspricht einem Zwölftel der im laufenden Jahr erhaltenen Rente. Wer 2026 neu in Rente ging, erhält den Betrag nur anteilig. Für Kinderrenten oder Zusatzrenten wird keine 13. Rente ausgerichtet.

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