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Keystone-SDA | Dienstag, 08. September 2026

28-Jähriger soll Mutter in Wädenswil ZH nicht getötet haben

Im Prozess um den Tod einer 56-jährigen Frau hat der Verteidiger am Bezirksgericht Horgen ZH am Dienstag kräftig Zweifel an der Täterschaft seines Mandanten gesät. Laut Anklage soll der psychisch kranke Sohn seine Mutter erstochen haben.

Gemäss Staatsanwaltschaft hat der heute 28-jährige Schweizer am 11. Januar 2024 in Wädenswil ZH, wo er zusammen mit seiner Mutter wohnte, diese mit einem Klappmesser angegriffen und mit einem Stich in den Hals getötet. Gefunden wurde die Tote erst vier Tage später. Der Sohn hatte die ganze Zeit mit der toten Mutter in der Wohnung verbracht.

Die Anklägerin stuft die Tat als vorsätzliche Tötung ein. Aufgrund der schweren psychischen Störung des Beschuldigten, der an einer paranoiden Schizophrenie leidet, verlangt sie jedoch weder Schuldspruch noch Strafe. Es sei festzustellen, der Beschuldigte habe die Tat in nicht selbst verschuldeter Schuldunfähigkeit begangen, und eine stationäre Massnahme anzuordnen, sagte sie.

Angeklagt ist der Mann zudem wegen mehrfacher harter Pornografie sowie Drogendelikten. Dafür fordert die Anklage zwölf Monate Freiheitsentzug und eine Busse. Wegen der Pornografie-Delikte sei ein lebenslanges Verbot von Tätigkeiten mit Kontakt zu Minderjährigen zu erlassen.

Beschuldigter gestand nicht

Die Tötung hat der Beschuldigte nie gestanden. Die Anklage basiert einzig auf den auf zahlreichen Indizien. In einem solchen Fall darf eine Verurteilung nur erfolgen, wenn das Gericht keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten hat.

Auf diesem Prinzip beruhte die Strategie des Verteidigers. Er säte nach Kräften Zweifel. Er zerpflückte die Anklage und monierte lückenhafte Ermittlungen. Von Anfang an sei nichts anderes in Erwägung gezogen worden, als eine Täterschaft des Sohnes.

Zwar wiesen viele Indizien auf diese Variante hin, räumte er ein. Es gebe aber auch andere Möglichkeiten, die nie in Betracht gezogen worden seien. So bestünden etwa zahlreiche Hinweise darauf, dass die alkohol- und medikamentensüchtige Frau von Zeit zu Zeit an Suizid gedacht habe. Und auch eine Dritttäterschaft sei nicht auszuschliessen.

Er verlangte einen vollumfänglichen Freispruch vom Tötungsvorwurf. Damit wäre auch die stationäre Massnahme vom Tisch, die der Beschuldigte bereits vorzeitig angetreten hat. Für den "unrechtmässig erlittenen Freiheitsentzug" sei eine Genugtuung zu entrichten.

Das Urteil soll am frühen Dienstagabend eröffnet werden.

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