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Keystone-SDA | Freitag, 19. Dezember 2025

33-jähriger Täter in Basler Mordprozess wird verwahrt

Der 33-jährige Täter im Basler Mordprozess wird gemäss Urteil des Strafgerichts vom Freitag ordentlich verwahrt. Der Mann hatte im August 2024 eine Frau am Nasenweg getötet und gilt als schuldunfähig.

"Wenn etwas Schreckliches passiert, kommt immer die Frage, ob man es hätte verhindern können. Das war auch hier der Fall", sagte Dominik Kiener, Präsident der Fünferkammer des Strafgerichts am Freitag während der Urteilsbegründung.

Aus Sicht des Gerichts habe man die Taten des Mannes verhindern können. Dem Straf- und Massnahmenvollzug und den UPK könnten keine Vorwürfe gemacht werden dafür, dass sie nicht erkannt hätten, was man heute wisse, sagte Kiener.

"Wir haben viel über Ihre Krankheit geredet. Aber heute geht es um das Opfer und die Tat", führte Kiener weiter aus. Dem Täter sagte er: "Sie sind verantwortlich, und niemand sonst."

Das bedeutet die ordentliche Verwahrung

Die ordentliche Verwahrung kann gemäss Strafgesetzbuch (StGB) gegen einen Täter ausgesprochen werden, der einen Mord verübt hat und bei dem aufgrund einer psychischen Störung ernsthaft zu erwarten ist, dass er weitere Taten dieser Art begeht. Zudem darf eine stationäre Massnahme keinen Erfolg versprechen.

Eine bedingte Entlassung aus der ordentlichen Verwahrung ist zwar möglich, in diesem Fall aber nach gegenwärtigem Kenntnisstand unwahrscheinlich. Laut StGB muss dafür zu erwarten sein, dass sich der Täter in der Freiheit bewährt.

Drei Tote und ein Schwerverletzter

Der heute 33-Jährige hat im August 2024 eine 75-jährige Frau am Nasenweg in Basel brutal mit einem Messer getötet. Er verübte die Tat auf einem unbegleiteten Freigang von den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK).

In der Klinik war er im Rahmen einer stationären Massnahme therapiert worden, nachdem er bereits im Jahr 2014 im gleichen Quartier zwei Frauen ermordet und einen Mann schwer verletzt hatte.

Der Mann war damals für schuldunfähig befunden worden. Er leidet an einer paranoiden Schizophrenie mit visuell-halluzinatorischem Erleben und nimmt eine Nebenrealität wahr, in die er anderen aber keinen Einblick gewährt, wie der psychiatrische Gutachter am Mittwoch erklärt hatte. Unter anderem deshalb gelte er derzeit als therapieresistent. Der genaue Deliktmechanismus gilt nach wie vor als unklar.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die ordentliche Verwahrung gefordert.

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