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Keystone-SDA | Dienstag, 26. Mai 2026

Aargauer Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ehemann

Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg hat Anklage gegen einen heute 61-jährigen Schweizer erhoben. Er soll in Obermumpf AG im März 2025 seine 55-jährige Ehefrau gewaltsam unter Wasser gedrückt und so tödlich verletzt haben.

Für die Tat beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren, eine unbedingte Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 30 Franken sowie eine Busse von 500 Franken. Dies geht aus einer Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft Aargau vom Dienstag hervor.

Bereits die ersten Ermittlungen sowie die rechtsmedizinischen Untersuchungen hätten zu einem dringenden Tatverdacht gegen den Ehemann der Verstorbenen geführt, hiess es weiter. Dieser sei daraufhin festgenommen worden und befinde sich seither in Haft.

Gemäss den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft befand sich das Ehepaar zum Zeitpunkt der Tat in einer Trennungsphase. Bereits wenige Wochen vor dem Ereignis habe es wegen einer Auseinandersetzung einen Polizeieinsatz am gemeinsamen Wohnort gegeben. Die Polizei habe den Ehemann damals weggewiesen und ihn aufgefordert, fernzubleiben.

Trotz Reanimation vor Ort verstorben

Zum Todeszeitpunkt sei diese Massnahme bereits mehrere Tage abgelaufen, hiess es in der Mitteilung weiter. Im Zusammenhang mit diesem Vorfall wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten Drohung, Beschimpfung, Tätlichkeiten sowie mehrfaches unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen vor.

Die Anklage ist beim Bezirksgericht Rheinfelden hängig. Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In der Nacht vom 12. März 2025 wurde der Notrufzentrale eine 55-jährige leblose Frau im Badezimmer der vom Ehepaar gemeinsam bewohnten Wohnung im aargauischen Obermumpf gemeldet. Trotz umgehend eingeleiteter Reanimationsmassnahmen verstarb die Frau noch vor Ort.

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