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Keystone-SDA | Mittwoch, 12. November 2025

Ab 2026 müssen alle Wehrpflichtigen bis 40 in den Zivilschutz

Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Wehrpflichtigen bis zum 40. Altersjahr in den Zivilschutz. Der Bundesrat hat diese Massnahme zur Aufstockung der Zivilschutzbestände auf dieses Datum in Kraft gesetzt. Der Zivilschutz ist bereits heute unterdotiert.

Die Anhebung des Zivilschutzalters hebt die Verkürzung auf das 36. Altersjahr im Jahr 2021 auf Mannschaftsstufe und für Unteroffiziere wieder auf, wie der Bundesrat am Mittwoch zur Umsetzung der Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) mitteilte.

Damit wird das Reservoir an Personen, die den Wehrdienst bereits absolviert haben, grösser. Die den Kantonen zur Umsetzung des tieferen Alters bis Ende 2025 gewährte Übergangsfrist fällt damit ebenfalls dahin.

Notfalltreffpunkte verankert

Die Teilresivision verabschiedete das Parlament im März. Diese umfasst zwei Teile. Um den akuten Unterbestand rasch anzugehen, setzt der Bundesrat den zweiten Teil nun 2026 in Kraft. Neben dem Alter regelt dieser Teil die Aus- und Weiterbildung sowie die Forschung im koordinierten Sanitätsdienst.

Weiter geht es um die Koordination des Verkehrswesens. Darin ist festgelegt, welche Stellen mit der Planung, Vorbereitung und Bewältigung von Ereignissen beauftragt sind. Gleichzeitig verankert der Bundesrat die von den Kantonen bereits eingeführten Notfalltreffpunkte für die Bevölkerung gesetzlich.

Wachsender Unterbestand

Der Zivilschutz leidet unter Personalmangel. Die Zielgrösse für den landesweiten Sollbestand liegt bei 72'000 Angehörigen. Zu Beginn des Jahres 2025 zählte der Zivilschutz nach Angaben des Bundesrats aber nur 57'000 Angehörige.

Bei rund 4000 Neurektrutierten pro Jahr dürfte der Ist-Bestand bis 2030 nur noch bei 50'000 Zivilschützerinnen und Zivilschützern liegen. Ohne einen Anstieg des Bestands wäre ein Leistungsabbau die Folge.

Der erste Teil der Teilrevision des BZG enthält die Verpflichtung von Zivildienstleistenden zum Zivilschutz. Er wird voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten, weil er eine Anpassung des Verordnungsrechts erfordert.

In den Zivilschutz müssen Schweizer Männer, wenn sie keinen Militär- oder Zivildienst leisten.

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