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Keystone-SDA | Dienstag, 25. Oktober 2022

Am Sonntag werden die Uhren um eine Stunde zurückgestellt

Am kommenden Sonntag endet die Sommerzeit: Die Uhren werden um 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Für die nächsten fünf Monate gilt danach die sogenannte Normalzeit. Eine Reform der Zeitumstellung wird seit längerem diskutiert.

Im Zusammenhang mit der Zeitumstellung im Herbst ist oft davon die Rede, dass Ende Oktober die Uhren von Sommerzeit auf Winterzeit umgestellt werden. Laut dem Eidgenössischen Institut für Metrologie (Metas) gibt es aber lediglich Normalzeit und Sommerzeit. Normalzeit ist in der Schweiz seit gut 125 Jahren die mitteleuropäische Zeit.

In der Schweiz gibt es die Sommerzeit seit 1981. Seit 1996 stellen die Menschen in allen Ländern der EU zudem einheitlich die Uhren am letzten Sonntag im März eine Stunde vor und am letzten Oktober-Sonntag wieder eine Stunde zurück. Am Sonntag, 26. März 2023, wird die Zeit dann wieder auf Sommerzeit umgestellt.

Hängiges Reformprojekt

Der Wechsel zwischen Normalzeit und Sommerzeit ist hierzulande sowie in der EU umstritten. Im März 2019 hatte das EU-Parlament für eine Abschaffung der Zeitumstellung im Jahr 2021 plädiert. Es sind aber bis heute noch nicht alle dafür notwendigen Entscheide auf Ebene der EU von allen Einzelstaaten getroffen worden.

Die Schweiz verfolgt nach Angaben des Metas die Entwicklung in den Nachbarländern und wird sorgfältig prüfen, ob eine allfällige Anpassung der Zeitregelung sinnvoll und im Interesse der Schweiz ist. Bis auf weiteres gelte daher die bestehende Zeitregelung, hiess es.

Eine eidgenössische Volksinitiative zur Abschaffung der Zeitumstellung war vor rund zwei Jahren gescheitert. Die Idee des Komitees rund um die Luzerner SVP-Nationalrätin Yvette Estermann war es, dass künftig ganzjährig die mitteleuropäische Zeit in der Schweiz gelten sollte.

Bei der Einführung der mitteleuropäischen Zeit und auch bei der Einführung der Zeitumstellung haben sich Bundesrat und Parlament vor allem aus wirtschaftlichen Gründen für eine Zeitregelung entschieden, die mit derjenigen der Nachbarstaaten übereinstimmt. Bei einer von den Nachbarstaaten abweichenden Regelung würde die Schweiz zu einer Zeitinsel - mit den entsprechenden Konsequenzen insbesondere im Geschäftsverkehr, im Transportwesen, im Tourismus und in der Kommunikation.

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