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Keystone-SDA | Samstag, 19. September 2026

Angeblicher Lukaschenko-Scherge muss vor St. Galler Kantonsgericht

Ein angebliches Mitglied einer belarussischen Sondereinheit muss sich am Dienstag vor dem Kantonsgericht in St. Gallen verantworten. Der heute 48-jährige Belarusse soll im Auftrag des Regimes von Alexander Lukaschenko an drei Ermordungen beteiligt gewesen zu sein.

Der Belarusse musste sich bereits im Herbst 2023 vor dem Kreisgericht Rorschach verantworten. Der Prozess fand internationale Beachtung und wurde von rund 30 Medienschaffenden aus dem In- und Ausland sowie mehreren Menschenrechtsorganisationen vor Ort verfolgt.

Der Beschuldigte gab bei seinem Asylantrag 2019 an, im Auftrag des Regimes von Machthaber Lukaschenko im Jahr 1999 an den Ermordungen von drei oppositionellen Politikern beteiligt gewesen zu sein - darunter der ehemalige Innenminister Juri Sacharenko. Auch hatte er die Taten in verschiedenen Medien detailliert geschildert.

Schweizer Justiz-Premiere

Hinter der Anzeige stehen zwei Töchter von damals verschwundenen Oppositionspolitikern sowie Trial International, eine Nichtregierungsorganisation (NGO) mit Sitz in Genf.

Juristisch dreht sich der Prozess um den Straftatbestand des gewaltsamen Verschwindenlassens, der seit 2017 im Schweizer Strafgesetzbuch verankert ist. Der Gesetzesartikel gründet auf einem Uno-Übereinkommen. Demnach kann auch hierzulande jemand angeklagt werden, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Es handelt sich um die erste Anklage dieser Art in der Schweiz.

Erstinstanzlicher Freispruch

Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Kreisgericht für den Beschuldigten eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert, davon ein Jahr bedingt. Die Erstinstanz sprach den Mann jedoch vollumfänglich frei. Gewisse Schilderungen seien schlicht absurd, begründete der vorsitzende Richter das Urteil. Der Sachverhalt sei nicht erwiesen. Der Beschuldigte habe sich sowohl im Asylverfahren als auch in der Befragung durch die Staatsanwaltschaft und vor Gericht mehrfach in Widersprüche verstrickt.

Es sei möglich, so der Richter, dass der Beschuldigte mit den dramatischen Schilderungen seinen Asylentscheid positiv habe beeinflussen wollen. Erwiesen sei hingegen, dass der Angeklagte in den 2000er-Jahren in Belarus zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Bestechung verurteilt worden sei. Als Kronzeuge gegen das Regime in Belarus tauge der Mann nicht.

Entschuldigung vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft sah es jedoch als erwiesen, dass der Beschuldigte einer Sondereinheit angehörte, die Oppositionelle verschwinden liess. Der Mann habe Details zu den Taten genannt, die nur Insider kennen könnten.

Der grossgewachsene und seit einem Unfall körperlich beeinträchtigte Beschuldigte gab vor Gericht tatsächlich zu, damals Aufträge zur Entführung und Erschiessung von Personen mitausgeführt, nicht aber selber gemordet zu haben. Er entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen der Opfer.

Nur Privatklägerinnen ziehen Urteil weiter

Mit diesem Fall kam erstmals überhaupt ein mögliches Verbrechen im Auftrag des autoritären Regimes um Alexander Lukaschenko in Belarus an einem Gericht zur Sprache. Der Anwalt der beiden Hinterbliebenen zeigte sich nach dem damaligen Freispruch gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA enttäuscht. Das Gericht habe die Dimension dieses Falles nicht erkannt.

Die Privatklägerinnen legten Berufung ein und verlangen vor dem Kantonsgericht einen Schuldspruch wegen mehrfachen Verschwindenlassens. Die Staatsanwaltschaft zog das erstinstanzliche Urteil nicht weiter, wie ein Sprecher gegenüber Keystone-SDA erklärte.

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