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Keystone-SDA | Freitag, 04. September 2026

Anwälte fordern Freisprüche im Junge-Tat-Prozess in Zürich

Die Verteidiger der beiden Hauptbeschuldigten am Junge-Tat-Prozess in Zürich haben für die meisten Anklagepunkte Freisprüche beantragt. Bestritten wurden insbesondere Verstösse gegen die Diskriminierungs-Strafnorm.

Der Verteidiger von Tobias Lingg, einem der beiden Hauptbeschuldigten und Anführer der Gruppierung, wies die meisten Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. Der Beschuldigte solle lediglich wegen geringfügigen Delikten zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt werden.

Auch der Anwalt des zweiten Hauptbeschuldigten, Manuel Corchia, bestritt die in der Anklage erhobenen Vorwürfe. Er beantragte einen vollumfänglichen Freispruch.

Aktionen im 2022

Im Zentrum des Prozesses stehen die Aktionen der "Jungen Tat" an einem Pride-Gottesdienst im Juni 2022 sowie an einer "Queer Story Time" Lesung für Kinder im Zürcher Tanzhaus im Oktober 2022.

Beim Pride-Gottesdienst in einer Kirche in der Stadt Zürich trugen Mitglieder ein grosses Holzkreuz mit der Aufschrift "NOPRIDEMONTH" in die Kirche hinein und stellten es dort ab. Die Staatsanwaltschaft klagte dies unter anderem als Verstoss gegen die Glaubens- und Kultusfreiheit sowie als Diskriminierung und Aufruf zu Hass ein.

Laut den beiden Verteidigern soll die Aktion nicht strafbar gewesen sein. "Es kann nicht ernsthaft behauptet werden, das mit einem Kreuz mit der Aufschrift NOPRIDEMONTH den Teilnehmenden ihre Existenzberechteigung abgesprochen wurden", sagte einer der beiden Anwälte.

Auch bezüglich des Vorfalls an der "Queer Story Time"-Lesung für Kinder stellten die Verteidiger die Strafbarkeit der Aktion und der Parolen in Frage. So argumentierte einer der Verteidiger, dass die durch die Diskriminierungsstrafnorm geschützte "sexuelle Orientierung" gemäss dem Bundesgericht lediglich Heterosexualität, Homosexualität, und Bisexualität beinhalte.

Nicht mitgemeint und daher auch nicht geschützt sei aber beispielsweise die Geschlechtsidentität. Diese sei bei dem Anlass im Vordergrund gestanden. Die auf einem Transparent verwendete Parole "Familie statt Gender-Ideologie" sei klar nicht strafbar.

Wortkarte Beschuldigte am Gericht

Die beiden Hauptbeschuldigten und die vier weiteren Beschuldigten verweigerten während ihrer Befragung am Freitagmorgen die Aussage. Gesprächiger zeigten sie sich ausserhalb des Gerichtssaals - so veröffentlichten sie beispielsweise in der Mittagspause einen kurzen Bericht zum bisherigen Verlauf der Verhandlung.

Bereits im Vorfeld der Verhandlung äusserten sie sich zu den Vorwürfen, die sie grundsätzlich als "Gesinnungsjustiz" kritisierten.

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