/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Inland
Keystone-SDA | Mittwoch, 26. März 2025

Asiatische Hornisse soll auch im Wald bekämpft werden können

Die sich ausbreitende Asiatische Hornisse soll wirksamer bekämpft werden. Die Kantone sollen laut dem Bundesrat unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmebewilligungen für den Biozid-Einsatz im Wald erteilen können.

Das zuständige Umweltdepartement (Uvek) hat am Mittwoch eine entsprechende Verordnungsänderung bis am 8. Mai in eine verkürzte Vernehmlassung geschickt, wie einer Mitteilung zu entnehmen war. Um die rasche Ausbreitung der Asiatischen Hornisse in der Schweiz zu verlangsamen, sollen die Nester im Wald ab Herbst 2025 mit Bioziden bekämpft werden können.

Die Asiatische Hornisse ist eine invasive gebietsfremde Art, die einheimische Honig- und Wildbienen frisst. Die im Frühjahr von der Königin gebauten Gründungsnester befinden sich meist in städtischen Gebieten, wo sie mit zugelassenen Bioziden bekämpft werden dürfen, wie das Uvek schrieb.

Die grösseren Sekundärnester, die Tausende von Hornissen enthalten können, sind hauptsächlich in den Baumkronen von Wäldern zu finden. Mit der Lockerung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung verfolgt der Bund das Ziel, dass sich im kommenden Jahr die Verbreitung der Asiatischen Hornisse verlangsamt.

Klare Bedingungen

Die Bekämpfung mit Bioziden im Wald soll nur dann möglich sein, wenn keine mechanischen oder physikalischen Bekämpfungsmethoden eingesetzt werden können, wie es im erläuternden Bericht zur Vernehmlassung hiess. Nicht in die Vorlage aufgenommen wurde demnach die Möglichkeit für Ausnahmebewilligungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung von besonders gefährlichen Schadorganismen für Pflanzen sowie für die Forschung.

Auslöser für die Verordnungsanpassung ist eine vom Parlament überwiesene Motion von Ständerat Peter Hegglin (Mitte/ZG). Sie verlangte, dass die nötigen rechtlichen Grundlagen angepasst werden, um invasive gebietsfremde Organismen, namentlich die Asiatische Hornisse und die Kirschessigfliege, schweizweit bekämpfen zu können. Zur Bekämpfung der Kirschessigfliege mit Nützlingen hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine Verordnung vorbereitet.

Eine weitere Anwendung von Biozidprodukten im Wald könnte laut dem Uvek bald notwendig werden, um die Afrikanische Schweinepest zu bekämpfen. Diese Krankheit befällt Haus- und Wildschweine und nähert sich der Schweizer Landesgrenze.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.