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Keystone-SDA | Dienstag, 09. September 2025

Astra-Beamter und zwei Auto-Importeure vor Bundesstrafgericht

Im am Dienstag eröffneten Korruptionsprozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Bundesamtes für Strassen sowie zwei Autoimporteure darf das Amt Privatkläger bleiben. Dies entschied der Einzelrichter der Strafkammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona.

Die Verteidigung hatte beantragt, das Bundesamt für Strassen (Astra) als Privatklägerschaft auszuschliessen. Das Astra vertritt in diesem Verfahren das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek).

Den beiden Autoimporteure aus dem Mittelland - Vater und Sohn - wird verworfen, den ehemaligen und mitbeschuldigten Bundesbeamten im Astra bestochen zu haben, um für importierte Personenwagen mit zu hohen Abgaswerten die CO2-Sanktionen umgehen zu können. Der Beamte erhielt für seine falschen Bescheinigungen 2000 Franken monatlich in bar sowie ein Auto als Geschenk.

Dem Bund entgingen durch die Falschdeklarationen laut Anklage rund 9 Millionen Franken. Die mutmasslichen Delikte - Bestechung, Sich-Bestechen-Lassen, gewerbsmässiger Abgabebetrug und mehrfache Erschleichung einer falschen Beurkundung - gehen allesamt auf den Zeitraum 2015 bis 2017 zurück. Es ist eine Seltenheit, dass sich in der Schweiz Bundesbeamte wegen Bestechung verantworten müssen. Der Prozess vor einem Einzelrichter der Strafkammer wird voraussichtlich zwei bis drei Tage dauern.

Die Rechtsvertreterin des Bundesamtes für Strassen kritisierte im Rahmen der Vorfragen am ersten Prozesstag, dass die Hauptverhandlung vor einem Einzelrichter stattfindet, nicht vor einem Spruchkörper mit drei Richtern. Dadurch werde a priori festgelegt, dass die mögliche Freiheitsstrafe nicht mehr als zwei Jahre betragen könne.

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