Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.
Die Forderungen an die Wildhut sind ein Aufruf zu gesetzeswidrigem Handeln
Im Zuge der Diskussionen um das Calfeisental-Rudel, das auf der Alp Schräa mehrmals gesichtet worden ist, sind verschiedene Forderungen an die Wildhut laut geworden. Der «Sarganserländer» hat sich deshalb mit dem Flumserberger Wildhüter Rolf Wildhaber über seine Aufgaben unterhalten – und die Grenzen, die er beim Wolf vom Gesetz her nicht überschreiten kann.
Als Ort für das Gespräch, um das der «Sarganserländer» ersucht hat, hat Rolf Wildhaber die dem Kanton St. Gallen gehörende Wildhüter-Schutzhütte auf der Malanseralp im Calfeisental vorgeschlagen. Diese liegt auf der gegenüberliegenden Talseite der Alp Schräa, wo vorletzten Samstag eine Medienkonferenz von Bauernverbänden und Politik stattgefunden hat (Ausgabe vom 14. August). Sie liegt somit mitten im Territorium des Calfeisental-Wolfsrudels. Beim Parkieren treffen wir auf einen Hirten, der davon erzählt, was im Tal zurzeit geredet werde – nämlich, dass der Wildhüter die Wölfe sicher füttere, um ihre Abschüsse zu verhindern.
Wildhaber kann sich ein Schmunzeln nicht verkneifen über das, was im Zusammenhang mit dem Wolf und speziell dem Calfeisental-Rudel geredet wird. Aber eigentlich ist ihm alles andere als zum Lachen zumute nach den Forderungen der Bauernverbandsspitzen: Statt der drei Welpen, für die durch das kantonale Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) Vergrämungsabschüsse beantragt wurden wegen zu vieler Nutztierrisse des Rudels, soll der Rüde oder noch besser das ganze Rudel wegen Gefährdung von Menschen eliminiert werden. Dazu kommen die Forderungen, was der Wildhüter alles zu machen habe.
Die Aufgaben des Wildhüters
Gefragt, wie er seine Aufgabe in einem Satz umreissen würde, sagt Wildhaber: «Anwalt der Wildtiere und deren Lebensräume.» Im Detail werden die Aufgaben der Wildhut mit den Gesetzesvorschriften und den Konzepten des Bafu sowie der kantonalen Gesetzgebung und den Dienstweisungen geregelt (siehe Box). Seit zwölf Jahren, mit dem ersten Auftauchen des Calanda-Rudels, gehört auch der Wolf zum Aufgabenrepertoire. Dies am stärksten bei Rolf Wildhaber, in dessen Aufsichtsbereich das Calanda-Rudel war und sich nun das Calfeisental-Rudel etablierte.
Jede ihm gemeldete Beobachtung wird festgehalten und analysiert. Bei der Beurteilung des Verhaltens hält sich Wildhaber an die «Kriterien zur Einschätzung der Gefährlichkeit von Einzelereignissen bei Begegnungen von Wolf und Mensch respektive Haushunden und die daraus folgend zu treffenden Massnahmen» gemäss der eidgenössischen Vollzugshilfe «Konzept Wolf Schweiz». Dies auch auf der Alp Schräa.
Seit dem ersten Kontakt mit Lorena Ritter, der jungen Älplerin auf Schräa, hat Wildhaber deren Feststellungen bezüglich Wolfsrudel rapportiert (dem «Sarganserländer» liegt die Protokollierung schriftlich vor). Ab dem 31. Juli bis zum 2. August fragte Wildhaber telefonisch täglich nach, ob es neue Beobachtungen gebe, gab Ritter Verhaltenstipps und fragte, ob sie Hilfspersonal benötige, welches der St. Galler Herdenschutz unverzüglich zur Verfügung gestellt hätte. Bei sämtlichen von der Älplerin wie auch von weiteren Personen gemachten Feststellungen zum Calfeisental-Rudel sei er gemäss erwähnter Kriterientabelle nie auf ein «unerwünschtes» oder «problematisches» Verhalten gekommen. Diese Beurteilungen eines Einzelwolf- oder Wolfsrudel-Verhaltens habe er schon hundertfach vorgenommen, sagt Wildhaber. Die Beobachtungen und damaligen Schilderungen von Ritter seien für ihn deshalb kein Grund für einen sofortigen Besuch vor Ort gewesen. Am vierten Tag ging er trotzdem zu ihr, um weitere Informationen zu sammeln und die Älplerin weiter zu beraten.
Keine Bissspuren festgestellt
Zu den Aufgaben des Wildhüters gehört auch die Beurteilung von möglichen Wolfsrissen an Nutztieren. Hier ist man im Normalfall innert Tagesfrist vor Ort. Dabei werden die Tiere begutachtet, untersucht, die Situation analysiert, und vor Ort wird entschieden, ob es sich um einen Wolfsriss handelt oder nicht. Für die Beurteilung des Herdenschutzes ist die Fachstelle Herdenschutz des Landwirtschaftsamtes zuständig. Für eine allfällige Identifizierung des Individuums werden Speichelproben bei der Bisswunde gesammelt und für die genetische Analyse eingeschickt. Eine solche Beurteilung wurde auch vier Tage nach dem ersten Besuch auf der Alp Schräa gemacht, als Rolf Wildhaber die Alp das zweite Mal besuchte, um zusätzliche Informationen zu sammeln und die Hirtin weiter zu beraten. Bei der Beurteilung ging es um eine hinkende Eringerkuh. Bissspuren konnten aber keine festgestellt werden.
Insgesamt stellte Wildhaber fest, dass der Wolf beziehungsweise das ganze achtköpfige Rudel (Elterntiere und sechs Welpen) auf der Alp Schräa sich zwar in der Nähe der Tristelhütte und des Viehs aufhielten, aber – gemäss Vollzugshilfe – weder bei Mensch, Vieh noch Hirtenhund ein unerwünschtes oder problematisches Verhalten zeigten und es zu keiner Gefährdung von Menschen gekommen sei. Auch die Begegnung der Wölfe mit einem Wanderer auf dem Stock (Bergspitze oberhalb der Alp Schräa auf rund 2300 Metern über Meer) würde seine Einschätzung unterstützen. Die Alfa-Wölfin habe sich mit ihren sechs Welpen dem sitzenden Mann, ohne ihn zu bemerken, bis auf etwa 50 Meter genähert, diesen erst dann entdeckt und umgehend die Flucht ergriffen. Wildhaber taxiert dies alles unter «ganz normales Verhalten des Wolfs». Auch konnten dieses Jahr bislang keine Risse auf der Alp Schräa oder im Rest des Calfeisentals bestätigt werden. Dafür gab es auf der Alp Gafarra im Weisstannental Schafsrisse, welche dem Rudel zugeordnet werden konnten.
Nie «rot» oder «schwarz»
Zusammengefasst: Die Kriterientabelle für die Beurteilung von Wolfsverhalten unterscheidet mit Farben zwischen grün (unbedenkliches Verhalten), gelb (auffälliges Verhalten), rot (unerwünschtes Verhalten) und schwarz (problematisches Verhalten mit dem Potenzial zur Gefährdung von Menschen). Bezüglich Alp Schräa seien keine Beobachtungen im roten oder schwarzen Bereich anzusiedeln, bei welchen die Wildhut intervenieren könnte. Somit sei auch ein Abschuss des Leitrüden oder des ganzen Rudels wegen «Gefährdung von Menschen» nicht möglich. Wenn die Bauernverbände dies nun verlangen würden, sei das selbst angesichts der per 1. Juli verschärften kantonalen Jagdgesetz-Verordnung rechtlich nicht statthaft. Es sei sogar der Aufruf zu gesetzeswidrigem Verhalten. Wildhaber: «Wenn ich dieser Aufforderung folgen würde, hätte ich die Konsequenzen zu tragen.»
Bitten an die Politik
Es ist ein langes Gespräch geworden in der Wildhüter-Unterkunft im Calfeisental. Auf der gegenüberliegenden Talseite wechseln sich Sonne und Wolken ab. Irgendwo dort drüben ist das Wolfsrudel unterwegs – oder bewegt sich bereits in einem grösseren Radius. An den Ängsten der Alphirtin hat Wildhaber keine Zweifel. Mühe hat er aber mit dem, was danach folgte. Er bittet die Politik und den Bauernverband, keine Forderungen an Wildhüter zu stellen, die nach jetziger Rechtslage Straftaten auslösen würden. Weiter bittet er darum, sich an die demokratischen Grundsätze zu halten und Gesetze sowie Vorschriften zu respektieren. Eine dritte Bitte: keine Forderungen an die Wildhut zu stellen, die klar andere Stellen betreffen (Arbeitgeber, Herdenschutz).
«Ich kann mir keine Fehler leisten», sagt Wildhaber abschliessend. «Ich habe auch nichts zu verbergen und arbeite immer fachorientiert, egal um wen es geht.» Er sei seit 33 Jahren im Vollzug tätig, zuerst bei der Grenzwacht, seit 18 Jahren als Wildhüter. Der Wolf bedeute Mehrarbeit, denn die anderen Aufgaben seien ja nicht weniger geworden. Zudem könne das Thema sehr rasch emotional werden, was eine sachliche Arbeit erschwere. Es sei wohl vergessen gegangen, dass das erste Rudel der Schweiz – das Calanda-Rudel – in den Jahren 2013 bis 2015 ein weit auffälligeres Verhalten gezeigt habe als das jetzige Calfeisental-Rudel. Mitten am Tag seien damals ausgewachsene Wölfe durch Vättis spaziert.
Aufgaben und Organisation der Wildhut
Der Wildhut im Kanton St. Gallen obliegt:
• Beobachtung und Schutz des Lebensraumes, der Lebensgemeinschaft und der Wildbestände;
• Kontrolle der Jagd;
• Kontrolle der Zäune (ausser bei der Beurteilung des Herdenschutzes – dort ist dies die Aufgabe der Fachstelle Herdenschutz);
• Bestandesregulierung nach Weisung der zuständigen Stelle des Kantons;
• Abschuss von Tieren in dringenden Fällen durch die Wildhut oder Jagdaufseher;
• Durchführung von Massnahmen zur Verhütung von Wildschaden in Nichtjagdgebieten;
• Beratung und Öffentlichkeitsarbeit.Betreffend den Wolf bedeutet dies ein Monitoring (wie viele Tiere wo gesichtet wurden), die Information und Beratung der Bevölkerung im Umgang mit dem Wolf (aber nicht beim Herdenschutz; dies obliegt dem Landwirtschaftsamt des Kantons St. Gallen), Rissbeurteilungen sowohl bei Wild- wie Nutztieren plus Entnahme von DNA-Proben. Bei Rissen von Nutztieren führt die Wildhut das Wildschadensverfahren durch zur Evaluierung von Vergütungsansprüchen. Schliesslich die Beurteilung von Wolfsverhalten und allenfalls die Umsetzung von Vergrämungsmassnahmen oder Abschüssen bei Gefährdung des Menschen gemäss der eidgenössischen Vollzugshilfe «Konzept Wolf Schweiz».
Die Wildhut im Kanton St. Gallen gehört zum Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF), welches wiederum Teil des Volkswirtschaftsdepartements ist, an dessen Spitze Regierungsrat Beat Tinner (FDP) steht. Sieben Wildhüter sind im Einsatz, im südlichen Kantonsteil sind es Rolf Wildhaber – er betreut das Gebiet 3 (St. Galler Oberland) – und Albert Good; ihm obliegt die Betreuung des Gebiets 4 (Flumserberg-Walensee). (hb)


















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