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Keystone-SDA | Donnerstag, 11. Juni 2026

Ausländer mit Aufenthaltsrecht sollen Zivilschutz leisten

Ausländer mit unbegrenztem Aufenthaltsrecht sollen in der Schweiz Zivilschutz leisten. Der Nationalrat hat am Donnerstag einen entsprechenden Vorstoss von Martin Candinas (Mitte/GR) angenommen.

Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 120 Ja- bei 66 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen. Als Nächstes muss sich der Ständerat mit der Motion befassen.

Eine solche Ausweitung der Dienstpflicht könnte das Alimentierungsproblem der Zivilschutzorganisationen entschärfen, schrieb Motionär Candinas zur Begründung seiner Forderung.

Sie könnte zudem einen Beitrag zur Integration leisten: Männer ohne Schweizer Bürgerrecht würden damit analog zu Schweizern einen Beitrag für die Gesellschaft und die Sicherheit leisten. In verschiedenen Gemeinden seien sie bereits heute der Feuerwehrpflicht unterstellt.

Die Auswirkungen auf die Personalbestände im Zivilschutz wären laut Candinas erheblich. In der Schweiz lebten derzeit rund 78'000 Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung im dienstpflichtigen Alter von 18 bis 30 Jahren. Pro Jahrgang entspreche dies rund 6000 Personen. Wendete man die gleichen Tauglichkeitskriterien wie bei Schweizern an, könnten theoretisch rund 4800 zusätzliche Schutzdienstpflichtige pro Jahr rekrutiert werden.

Bundesrat warnt vor Ungleichbehandlung

Bundesrat Martin Pfister warb im Rat erfolglos für eine Ablehnung des Anliegens. Der Bundesrat erachte eine solche Ausweitung der Dienstpflicht als Ungleichbehandlung, wenn Pflichten, aber keine Rechte übertragen würden. Denn Ausländerinnen und Ausländer sind in der Schweiz auf Bundesebene von den politischen Mitbestimmungsrechten ausgeschlossen.

Volljährige in der Schweiz niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer könnten zudem bereits heute gemäss geltendem Gesetz freiwillig Zivilschutz leisten. Auch habe der Bundesrat das Verteidigungsdepartement (VBS) beauftragt, bis Ende 2027 einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems vorzulegen. In diesem Rahmen sei auch eine stärkere Beteiligung der ausländischen Bevölkerung an der Sicherheit der Schweiz zu prüfen.

Zuletzt hatte der Nationalrat in der laufenden Session bereits eine Motion überwiesen, wonach in der Schweiz lebende Ausländer eine Sicherheitsabgabe entrichten sollen müssen. Orientieren soll sich diese Abgabe an der Wehrpflichtersatzabgabe.

Bezahlen müssten die Abgabe gemäss Motionstext volljährige Personen, die zur ständigen Wohnbevölkerung zählen, aber nicht das Schweizer Bürgerrecht besitzen. Der Vorstoss ist im Ständerat hängig.

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