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Keystone-SDA | Montag, 15. Dezember 2025

Bedingte Geldstrafen in Thurgauer Entführungsfall werden bestätigt

Das Bundesgericht hat ein Urteil des Thurgauer Obergerichts zu einem Entführungsfall vom Januar 2018 bestätigt. Die bedingten Geldstrafen für die drei Täter sind damit rechtskräftig. Sie hatten in Lausanne Freisprüche verlangt.

Am 20. Januar 2018 kam es nachts um 2 Uhr auf dem Novaseta-Areal in Arbon zu einem Einsatz einer Spezialeinheit der Thurgauer Kantonspolizei. Die Aktion war ein Erfolg: Bei einer fingierten Geldübergabe wurden drei Männer festgenommen.

Weiter konnte die Polizei einen entführten 21-jährigen Schweizer unverletzt befreien. Die Täter seien unbewaffnet und offenbar vom grossen Polizeiaufgebot überrascht gewesen, erklärte damals der Sprecher der Thurgauer Kantonspolizei gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Rund sieben Jahre später ist die juristische Aufarbeitung des Falls abgeschlossen. Mit der Bestätigung des Urteils des Obergerichts durch das Bundesgericht sei die Verurteilung der Beschuldigten nun rechtskräftig, teilte das Thurgauer Obergericht am Montag mit.

Grossaufgebot der Polizei

Die Täter hatten vor der Festnahme in Winterthur einen 21-jährigen Schweizer überwältigt, in ein Auto gezerrt und waren mit ihm nach Arbon gefahren. Um angebliche Schulden aus einem Drogengeschäft zu begleichen, musste das Entführungsopfer einen Verwandten anrufen. Sein Onkel sollte das Geld auftreiben und den Männern übergeben.

Der Onkel alarmierte aber gleich die Polizei. Danach wurde die fingierte Geldübergabe in Arbon eingefädelt und das Grossaufgebot der Polizei organisiert.

2022 fand der erste Prozess vor dem Bezirksgericht Arbon statt. Im Entscheid vom 23. November verurteilte das Gericht die drei Männer wegen Freiheitsberaubung und Entführung. Der Haupttäter wurde auch noch wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Die beiden Mittäter bekamen je eine bedingte Freiheitsstrafe von 8 Monaten.

Kein Faustschlag

Alle drei zogen das Urteil weiter ans Obergericht. In seinem Urteil vom 18. September 2024 kam die zweite Instanz zum Schluss, dass der Tatbestand der Freiheitsberaubung nicht erfüllt war. Ausschlaggebend dafür sei, dass sich das Opfer nach der Ankunft in Arbon bis zur Geldübergabe freiwillig und ohne Zwang mit den Tätern und weiteren Personen in einer Wohnung aufgehalten habe, heisst es in der Mitteilung des Obergerichts.

Auch hätten die drei Männer das Opfer nicht mit einem Faustschlag niedergeschlagen, um es danach ins Auto zu zerren. Eine Freiheitsstrafe erachtete das Gericht "nicht als notwendig". Das Urteil fiel damit milder aus als noch vor dem Bezirksgericht: Der Haupttäter erhielt eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen, die beiden Komplizen je eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen.

Auch dieses Urteil wurde weitergezogen. Die drei Männer verlangten vor dem Bundesgericht Freisprüche. Mit seinem Urteil vom 7. Oktober 2025 wies das höchste Gericht aber diese Beschwerden ab, soweit es darauf eintrat.

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