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Überstürzt oder überfällig? Jagdgesetz-Revision spaltet Verbände
Die vorgeschlagene Revision des Jagdgesetzes ist aus Sicht der Umweltorganisationen unnötig und überstürzt. Für den Schweizer Bauernverband (SBV) hingegen gehen die Änderungen nicht weit genug.
Auf Forderung des Parlaments hatte der Bundesrat vorgeschlagen, dass sogenannte Problemwölfe künftig ohne Schonzeit im Februar und März erlegt werden dürfen - auch in eidgenössischen Jagdbanngebieten. Die am Freitag zu Ende gegangene Vernehmlassung offenbart jedoch tiefe Gräben zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsverbänden.
Die Naturschutzorganisationen Pro Natura, BirdLife Schweiz und die Gruppe Wolf Schweiz verlangen einen Abbruch der Vorlage. Da die letzte Jagdgesetzrevision erst am 1. Februar 2025 in Kraft getreten sei, müssten zunächst Praxiserfahrungen gesammelt werden.
Es bestehe keine Notwendigkeit, jetzt schon zu gesetzgeberischen Massnahmen zu greifen und so noch mehr Möglichkeiten für den Abschuss von Wölfen zu schaffen. Abschüsse in Jagdbanngebieten lehnten die Organisationen kategorisch ab.
Der Schweizer Bauernverband (SBV) und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) beurteilen die Pläne dagegen als unzureichend. Die bürokratischen Auflagen für Abschüsse in Schutzgebieten seien zu hoch, kritisierte der SBV.
Dass vor einem Abschuss im Jagdbanngebiet zwei Angriffe auf geschützte Herden nachgewiesen werden müssen und Drohnenüberflüge zur Tiersuche dort verboten bleiben, machten die Pläne zur wirkungslosen Minimallösung. Die SAB verlangt deshalb verbindliche Bestandsobergrenzen, ab denen Wölfe und Rudel sofort erlegt werden können.

















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