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Beschuldigte soll Dutzende Frauen in Zürich ausgebeutet haben
Ein "perfides Business" soll eine 33-jährige Ungarin zusammen mit ihrem Lebenspartner aufgebaut haben. Das warf ihr die Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor Bezirksgericht Zürich vor. Dutzende Frauen hätten sich für sie prostituiert.
Die Masche war laut Staatsanwältin immer die Gleiche, wie diese in ihrem Plädoyer ausführte: Die Beschuldigte sprach in Ungarn Frauen an, die sich in prekären finanziellen Verhältnissen befanden. Sie habe ihnen angeboten, zu helfen und sie nach Zürich gebracht. Dort mussten sie sich unter menschenunwürdigen Bedingungen prostituieren.
Die Beschuldigte habe die Frauen überwacht und ihnen einen Mindestverdienst vorgegeben. Diesen konnten sie jedoch nur erreichen, wenn sie besonders viele Freier bedienten oder eine höhere Summe für ungeschützten Geschlechtsverkehr verlangten. Dadurch wurden sie schwanger oder bekamen Geschlechtskrankheiten.
Sie gab sich als Mutterfigur aus
In Ungarn überredete sie - oder ihr Partner - die Familien zudem, Druck auf die Frauen auszuüben, damit sie noch mehr verdienten. Gegenüber den Frauen gab sich die Beschuldigte als Mutterfigur und Helferin aus. Zahlreiche Chatverläufe belegen dies.
"Dadurch baute die Beschuldigte ein besonders perfides System auf", sagte die Staatsanwältin. Dieses habe sie mitgetragen und gesteuert. Sie sei kein Opfer gewesen, wie sie das darzulegen versucht habe.
"Betreut, nicht gezwungen"
In einer Erklärung gab die Beschuldigte zu, dass sie Prostitution gefördert habe. Dies habe sie aber unter Zwang getan. Am Menschenhandel habe sie sich nicht beteiligt. Vor Gericht las die 33-jährige Ungarin eine Erklärung vor, in der sie darlegte, wie sie selbst "Opfer des Systems" geworden sei.
In der Schweiz habe sie sich selbst prostituieren müssen, um den Lebensunterhalt für die Familie zu verdienen. Ihr Lebenspartner habe später Frauen aus der Verwandschaft angeworben, die dann ebenfalls in der Schweiz für ihn gearbeitet hätten. Die Beschuldigte betonte, sie habe die Frauen betreut, aber nicht zu Handlungen gezwungen. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch unklar.


















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