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Keystone-SDA | Dienstag, 28. Juli 2026

Beschuldigter im "Fall Kümmertshausen" TG erhält enorme Genugtuung

Das Thurgauer Obergericht hat den letzten Entscheid im "Fall Kümmertshausen" gefällt. Der verbliebene Beschuldigte erhält eine Genugtuung von mehr als 200'000 Franken für drei Jahre Überhaft. Zuvor hatte das Bundesgericht den Schuldspruch gegen den Mann teilweise aufgehoben. Das Tötungsdelikt an einem IV-Rentner bleibt auch 16 Jahre nach der Tat ungeklärt.

Im November 2010 war ein 53-jähriger Mann tot in seinem Einfamilienhaus im abgelegenen Weiler Löwenhaus in Kümmertshausen TG gefunden worden. Der IV-Rentner war gefesselt worden und an den Folgen einer Knebelung gestorben. Die Tat gab wochenlang Rätsel auf.

Während der Strafuntersuchung stiess die Polizei auf eine kriminelle Organisation aus türkisch-kurdischen Kreisen. Die Staatsanwaltschaft ging von einer gut organisierten, kriminellen Gruppierung aus, der neben Drogenhandel auch Menschenschleusungen und Erpressungen vorgeworfen wurden. Das Strafverfahren wurde auf rund 30 Straftaten ausgeweitet.

Vier der insgesamt 14 Beschuldigten warf die Staatsanwaltschaft vor, den IV-Rentner zum Schweigen gebracht zu haben, weil er gedroht hatte, zur Polizei zu gehen. Bei ihm lagerten Drogen - 2,5 Kilogramm Heroin - und Geld der kriminellen Organisation.

Kein Schuldspruch wegen Tötung

Im Jahr 2018 sprach das Bezirksgericht Kreuzlingen 12 der insgesamt 14 Beschuldigten in verschiedenen Anklagepunkten schuldig. Es verurteilte sie zu mehrmonatigen beziehungsweise mehrjährigen Freiheitsstrafen.

13 Beschuldigte waren schliesslich Partei im Berufungsverfahren, wie das Thurgauer Obergericht am Dienstag in einer Mitteilung schrieb. Dieses stellte Verletzungen des Anklageprinzips fest und erklärte einen Grossteil der Einvernahmen für unverwertbar. Das führte zu zahlreichen Freisprüchen in verschiedenen Anklagepunkten, so auch vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung.

Letzter Entscheid im "Fall Kümmertshausen"

Knapp 16 Jahre nach der Tat fällte das Thurgauer Obergericht im Sommer 2026 sein wohl letztes Urteil im "Fall Kümmertshausen". Nachdem das Bundesgericht eine Verurteilung wegen Gehilfenschaft zum Raub aufgrund einer unzureichenden Anklageschrift aufhob, sprach das Thurgauer Obergericht den letzten verbliebenen Beschuldigten "in Umsetzung des Rückweisungsentscheids des Bundesgerichts" zu sechs Monaten Freiheitsstrafe wegen Gehilfenschaft zum Diebstahl schuldig, wie das Obergericht mitteilte. Hinzu kam Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, was insgesamt eine Strafe von sechs Monaten bedeutet.

Weil sich der Mann während mehr als 3,5 Jahren in Haft befand, wird er für 3 Jahre Überhaft entschädigt. Er bekomme 180 Franken pro Hafttag beziehungsweise 208'980 Franken, erklärte eine Sprecherin des Thurgauer Obergerichts gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Bis auf dieses Urteil sind alle anderen Entscheide im "Fall Kümmertshausen" rechtskräftig.

Auch Staatsanwälte standen vor Gericht

Im Verfahrenskomplex des "Falls Kümmertshausen" rügte das Bundesgericht 2015 eine ehemalige Thurgauer Staatsanwältin und einen einstigen Staatsanwalt, die den Fall geführt hatten, wegen "zahlreicher und teilweise krasser Verfahrensfehler" scharf. Sie mussten in den Ausstand treten und wechselten später die Arbeitsstelle.

Das Bezirksgericht Frauenfeld sprach sie später vom Vorwurf der Urkundenfälschung und des Amtsmissbrauchs frei.

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