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Beschuldigter im Vergewaltigungsfall Horburgpark bleibt in Haft
Ein wegen Vergewaltigung erstinstanzlich verurteilter Mann bleibt bis zur Berufungsverhandlung in Sicherheitshaft. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Verfügung des Appellationsgerichts Basel-Stadt bestätigt. Es droht Fluchtgefahr.
Der aus dem Kosovo stammende Mann wurde im Januar zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt. Er soll im Basler Horburgpark eine Frau vergewaltigt haben, die er zuvor in einem Club kennengelernt hatte.
Wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht, bestätigt der Mann, dass er mit der Frau Sex hatte. Dieser sei jedoch einvernehmlich gewesen.
Verwandte im Kosovo
Das höchste Schweizer Gericht geht, wie die Vorinstanz, von Fluchtgefahr aus. Der seit 2015 in der Schweiz lebende Kosovare pflege zwar enge Beziehungen zu seiner hier wohnhaften Mutter und den Geschwistern. Er habe im Kosovo jedoch weitere Verwandte.
Ihm drohe zudem eine lange Freiheitsstrafe und die Anordnung einer Landesverweisung. Bei der bisher ausgestandenen Haft von rund 18 Monaten bestehe noch keine Gefahr von Überhaft. Der Mann ist einschlägig vorbestraft. (Urteil 7B_1123/2025 vom 13.11.2025)
















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