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Keystone-SDA | Donnerstag, 11. September 2025

Bezirksgericht Uster ZH schickt 51-Jährigen in Klinik

Der 51-Jährige, der im Juli 2024 in Forch ZH seinen jüngeren Bruder mit Messern getötet hat, wird in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Das Bezirksgericht Uster ZH hat ihn am Donnerstag als nicht schuldfähig eingestuft. Damit kann der Mann nicht bestraft werden.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht den Anträgen von Anklage und Verteidigung, die sich einig waren: Den Tatbestand der vorsätzlichen Tötung hat der Beschuldigte zwar erfüllt. Er war aber zur Tatzeit aufgrund seiner seit Jahren bestehenden paranoiden Schizophrenie nicht schuldfähig - und zwar nicht selbst verschuldet. Damit ist eine Bestrafung ausgeschlossen.

Das Gericht ordnete eine stationäre Massnahme an, auch dies war von beiden Seiten beantragt worden. Eine intensive psychiatrische Behandlung und korrekte Medikation kann laut der psychiatrischen Gutachterin die als mittelgradig eingestufte Rückfallgefahr stark reduzieren.

Bis zum Antritt der Massnahme bleibt der Schweizer in Sicherheitshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Weiterzug ist bei der Einigkeit der Parteien jedoch nicht zu erwarten.

Auch Bruder war krank

Der geständige Beschuldigte hatte am frühen Nachmittag des 29. Juli 2024 in Forch ZH seinen vier Jahre jüngeren Bruder in der gemeinsamen Wohnung mit Messerstichen und -schnitten getötet. Auch der Bruder habe an Schizophrenie gelitten, habe aber seine Medikamente nicht mehr genommen, sagte der heute 51-Jährige. Irgendwann habe er selbst auch damit aufgehört.

Der Bruder sei immer wieder sehr aggressiv gewesen und habe ihn "heruntergemacht" und provoziert. An jenem Julitag kam es schliesslich zum tödlichen Streit. Unmittelbar danach rief der Beschuldigte die Polizei an, meldete die Tat und liess sich Minuten später widerstandslos festnehmen. Seither ist er in Haft.

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