/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Siga-Podcast

Siga-Podcast

Ä Ohr voll Heimat – der neue Siga-Podcast vom «Sarganserländer»

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Inland
Keystone-SDA | Dienstag, 24. März 2026

BFU warnt vor hoher Unfallgefahr mit E-Bikes und E-Trottinetten

Die Zahl der schweren Unfälle mit E-Bikes und E-Trottinetten in der Schweiz ist hoch. Im vergangenen Jahr verunfallten 27 Personen tödlich. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung mahnt zu vorausschauendem Fahren und zur Einhaltung der Regeln.

Im vergangenen Jahr wurden laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) 586 Personen auf E-Bikes und 152 auf E-Trottinetten schwer verletzt. 24 E-Bike-Fahrende und drei Personen auf E-Trottinetten zogen sich bei Unfällen tödliche Verletzungen zu.

Als Gründe für das hohe Risiko nennt die BFU die höheren Geschwindigkeiten, welche die Bremswege verlängern und die Reaktionszeit verkürzen. Zudem fehle den Fahrzeugen eine Knautschzone. Andere Verkehrsteilnehmende würden die schmalen Silhouetten oft zu spät erkennen oder die Geschwindigkeit falsch einschätzen.

Klare Handzeichen, helle Kleidung und Helm

Die BFU empfiehlt, vorausschauend zu fahren und die Geschwindigkeit den Umständen anzupassen. Wichtig seien zudem klare Handzeichen beim Abbiegen, eine funktionierende Beleuchtung sowie das Tragen eines Helms und heller Kleidung zur besseren Sichtbarkeit.

Für schnelle E-Bikes besteht eine Helmpflicht. Generell dürfen E-Bikes und E-Trottinette erst ab 14 Jahren mit einem Mofa-Führerausweis und ab 16 Jahren ohne Ausweis gefahren werden. Für alle E-Fahrzeuge gilt eine Lichtpflicht auch am Tag sowie eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.