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Keystone-SDA | Donnerstag, 27. August 2026

Bündner Politiker wollen künftig auch virtuell tagen

Die Bündner Regierung hat die Lehren aus der Covid-Pandemie gezogen. Künftig sollen die kantonalen Politikerinnen und Politiker auch virtuell tagen können. Ein neues, krisenfestes Gesetz hierfür befindet sich nun in der Vernehmlassung, wie die Regierung am Donnerstag mitteilte.

Die wichtigste Neuerung der Vorlage ist die gesetzliche Grundlage für virtuelle Sitzungen des Grossen Rats und seiner Kommissionen. Damit soll der Parlamentsbetrieb auch dann aufrechterhalten werden können, wenn physische Treffen vorübergehend nicht möglich sind.

Das als Mantelgesetz konzipierte Paket sieht zudem weitere Anpassungen vor. So sollen für Ausnahmesituationen befristete Abweichungen von der allgemeinen Verfahrensordnung ermöglicht werden. Geplant sind auch neue Bestimmungen zur Durchführung geheimer Wahlen, zu dringlichen Anfragen und Aufträgen sowie zur Möglichkeit, Abstimmungen zu verschieben oder abzusagen.

Lehren aus der Covid-Pandemie

Die Gesetzesänderungen gehen auf einen Auftrag des Grossen Rats aus dem Oktober 2020 zurück, wie es auf der Website zur Vernehmlassung heisst. Das Parlament hatte die Regierung auf Basis eines Vorstosses der damaligen CVP-Fraktion beauftragt, die Lehren aus der Covid-Pandemie zu ziehen. Ziel war es, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, um die Handlungsfähigkeit von Regierung und Parlament in künftigen Krisen zu verbessern.

Ein Krisennachbearbeitungsprozess ergab dann, dass sich das grundsätzliche Notrechtssystem des Kantons während der Pandemie bewährt habe. Dieses sieht eine zeitweise Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz vom Parlament zur Regierung vor, wobei der Grosse Rat die Beschlüsse nachträglich genehmigen muss. Dennoch wurde in mehreren Bereichen gesetzgeberischer Handlungsbedarf festgestellt - beispielsweise bei der Möglichkeit virtueller Sitzungen.

Die Vernehmlassung dauert nun bis zum 25. November 2026. Die im ursprünglichen Auftrag ebenfalls geforderte Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Kanton, Regionen und Gemeinden ist nicht Teil dieser Vorlage. Dieser Punkt wurde bereits mit einer per 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Verordnungsänderung umgesetzt.

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