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Keystone-SDA | Sonntag, 24. August 2025

Bund rechnet mit Mietanstieg von bis zu fünf Prozent pro Jahr

Die Angebotsmieten dürften laut Angaben des Bundes um drei bis fünf Prozent pro Jahr steigen. "Die Nachfrage nach Wohnraum ist nach wie vor grösser als das Angebot", sagte Martin Tschirren, Direktor des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO), der "NZZ am Sonntag".

Sollte es also zu keinem wirtschaftlichen Einbruch kommen, müsse mit einer Erhöhung gerechnet werden. Betroffen seien Haushalte, die neu auf den Wohnungsmarkt kämen oder umziehen müssten. Das Wohnthema werde stark politisiert, so Tschirren. Dies führe zunehmend zu Spannungen zwischen Mieter- und Vermieterorganisationen. Eine Ursache sei, dass der Wohnungsmarkt vermehrt als Kapitalanlage diene. Hinzu komme, dass Bauland knapp geworden sei. Früher habe man das Problem der steigenden Nachfrage durch Einzonungen lösen können. Das sei heute nicht mehr möglich, erklärte Tschirren.

Auf die kantonale Regulierung angesprochen sagte er zum Mietpreisdeckel in Basel: "Die Wirkung scheint ambivalent." Aus Sicht des Mieterverbandes sei das Modell zwar ein Erfolg, weil Leerkündigungen zurückgegangen seien. Gleichzeitig hätten jedoch Bau- und Sanierungstätigkeit gelitten. Der Kanton Basel-Stadt habe die Regelung deshalb angepasst, um Sanierungen attraktiver zu machen.

Zahl der Baubewilligungen seit 2016 gesunken

Weiter wies Tschirren im Interview darauf hin, dass die Zahl der Baubewilligungen seit 2016 um fast einen Drittel gesunken sei. "Die Bautätigkeit ging noch nicht im gleichen Ausmass zurück, wird aber weiter abnehmen." Als häufigste Ursache für verhinderte Wohnbauprojekte habe eine Studie Einsprachen und Rekurse identifiziert.

Die Studie empfehle deshalb, die Einspracheberechtigung auf direkt betroffene Personen zu beschränken. "Grundsätzlich bleibt das Recht auf Mitsprache erhalten", so Tschirren. Es würde aber fokussierter werden, um zu verhindern, dass Projekte aus opportunistischen Gründen unnötig verzögert oder verhindert werden. Auch die Einführung einer Kosten- oder Schadenersatzpflicht bei offensichtlich missbräuchlichen Einsprachen könne laut Tschirren ein wirksames Mittel sein.

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