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Bundesparlamentarier müssen vor Neuwahlen nicht auf Stellensuche
Nach der Logik der Arbeitslosenkasse hätte eine 2023 abgewählte Nationalrätin sich auf Jobsuche begeben sollen, statt Wahlkampf zu betreiben. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass der Frau zu Unrecht Taggelder gestrichen wurden.
Der früheren Genfer Nationalrätin strich die Genfer Arbeitslosenkasse für neun Tage die Arbeitslosenentschädigung, weil sie für die letzten drei Monate vor dem Ende ihres politischen Mandats keine ausreichenden Jobbemühungen vorweisen konnte.
Dies war unzulässig, wie das Bundesgericht in einem am Montag publizierten Urteil festhält. Es könne von Parlamentsmitgliedern nicht verlangt werden, dass sie auf die Ausübung ihrer garantierten politischen Rechte verzichteten, weil ihnen bei einer Nichtwahl die Erwerbslosigkeit drohe.
Zudem müssten sich die Parlamentarier gegenüber potentiellen Arbeitgebern widersprüchlich verhalten. Eine Kandidatur zu verschweigen, sei kaum möglich. Und so müssten die jeweiligen Personen entgegen ihrer Absicht vorgeben, die Stelle auch bei Wiederwahl anzutreten.
















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