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Keystone-SDA | Freitag, 06. März 2026

Bundesrat hält an Mehrwertsteuererhöhung für Armeeaufstockung fest

Der Bundesrat will trotz massiver Kritik an der geplanten, temporären Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der Armee festhalten. Die Vorlage erfordert eine Verfassungsänderung, ein neues Rüstungsfonds-Gesetz sowie Anpassungen im Mehrwertsteuergesetz.

Die Landesregierung hat die Vorlage am Freitag in die Vernehmlassung geschickt. Diese soll bis Ende Mai dauern. Ziel sei es, dass eine Volksabstimmung über die Verfassungsänderung im Sommer 2027 stattfinden könne.

So könnte die befristete Mehrwertsteuererhöhung im Falle einer Annahme durch das Stimmvolk per Anfang 2028 in Kraft treten, rechnete der Bundesrat vor. Dadurch werde "der Bedrohungslage Rechnung getragen und die Sicherheit und Verteidigung gestärkt".

Die von Verteidigungsminister Martin Pfister vorgeschlagene Mehrwertsteuererhöhung zur Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz war bei ihrer Ankündigung auf massive Kritik gestossen. Bei den Parteien hatte neben der Mitte einzig die GLP die Pläne des Bundesrats zumindest nicht kategorisch abgelehnt.

Die befristete Erhöhung soll es laut dem Bundesrat ermöglichen, der Armee und den sicherheitsrelevanten zivilen Bundesämtern jene finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Bevölkerung und das Land gegen die wahrscheinlichsten Bedrohungen besser zu schützen - namentlich gegen hybride Aktivitäten und Angriffe aus der Distanz.

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