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Bundesrat prüft Einführung des EU-Behindertenausweises
Die Schweiz kennt keinen allgemeinen Behindertenausweis. Im Zuge der Übernahme des EU-Vertragspakets könnte sich dies ändern: Der Bundesrat hat drei Optionen für die Umsetzung vorgelegt.
Menschen mit Behinderung sollen künftig einen einheitlichen Behindertenausweis beantragen können. Darauf hatten sich die EU-Staaten vor zwei Jahren geeinigt. Der Ausweis soll Betroffenen etwa bei Ferien in anderen EU-Ländern den gleichen Zugang etwa zu kostenlosen oder ermässigten Eintrittspreisen ermöglichen. Der Behindertenausweis soll in Kartenform und digital von den nationalen Behörden ausgestellt werden.
Auch in der Schweiz könnten Menschen mit Behinderungen bald von diesem EU-weiten Ausweis profitieren. Heute stützen sich Vergünstigungen für behinderte Menschen meist auf den IV-Ausweis oder das SBB-Begleitabo. Der Bundesrat legte in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht dar, wie der EU-Behindertenausweis im Rahmen der sogenannten Bilateralen III übernommen werden könnte. Da die EU den Staaten überlässt, wer bezugsberechtigt ist, prüft der Bundesrat drei Modelle.
Die engste Variante knüpft an den heutigen IV-Ausweis an. Einen neuen Behindertenausweis würden so rund 337'000 Personen erhalten. Ein Mittelweg bezieht weitere Beziehende von Sozialversicherungsleistungen ein. Dann gäbe es bis zu 720'000 Betroffene. Eine breite Fassung orientiert sich an der Uno-Behindertenrechtskonvention, dann hätten bis zu 800'000 Personen Anspruch auf den Ausweis. Letztere Variante bedürfte laut dem Bundesrat aber wohl einer neuen Verfassungsgrundlage.
Für die Einführung des Ausweises rechnet der Bund mit Kosten von einmalig gut fünf Millionen Franken sowie jährlich 500'000 Franken. Die Erstabgabe an Betroffene wäre kostenlos.
Da ein parlamentarischer Entscheid über das EU-Paket noch aussteht, wird der Bundesrat voraussichtlich bis Mitte 2028 über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wird bis dahin die vorliegenden Optionen weiter vertiefen.

















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