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Bundesrat stellt Widerstandskraft von Schutzbauten sicher
Wegen der globalen Bedrohungslage sichert der Bundesrat die Widerstandskraft der Schutzbauten. Dazu erweitert er die Pflicht zum Schutzraumbau auf Umbauten und Umnutzungen und erhöht die Ersatzabgabe von 800 auf 1400 Franken.
Die Revision der Zivilschutzverordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, wie die Landesregierung am Mittwoch mitteilte. Das jährliche Budget für Zivilschutz- und Führungsanlagen steigt ab 2027 auf 14 bis 15 Millionen Franken. Damit erfüllt der Bund den Grundsatz "ein Schutzplatz pro Einwohnerin und Einwohner" weiterhin.
Zur Erneuerung von Schutzbauten für Führungsorgane und den Zivilschutz lanciert der Bund ein Investitionsprogramm. Über die nächsten 15 Jahre ist eine Modernisierung von rund 200 Schutzanlagen vorgesehen, mit geschätzten Gesamtkosten von 220 Millionen Franken. Aktuell beträgt das Jahresbudget dafür 9 Millionen Franken. Es soll ab 2027 auf 14 bis 15 Millionen steigen.
In den letzten sechzig Jahren baute die Schweiz eine umfassende Schutzbauinfrastruktur.
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