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Bundesrat will private und ungenutzte Armeewaffen einsammeln
Steht oder liegt eine privatisierte Armeewaffe mehr als zehn Jahre lang unbenutzt herum, soll sie eingezogen werden müssen. Das soll helfen, Tötungsdelikte zu verhindern. Der Bundesrat ist einverstanden mit einer entsprechenden Motion aus der SP-Fraktion.
Nationalrätin Priska Seiler Graf (SP/ZH) verlangt im Vorstoss eine gesetzliche Pflicht zum Einzug von nicht genutzten Schusswaffen des Militärs. Konkret sollen alle privatisierten Waffen eingezogen werden müssen, wenn die Inhaber sie zehn Jahre lang nicht mehr für den Schiessport verwendet haben.
Sie nannte mit Schusswaffen verübte häusliche Tötungsdelikte als Grund ihrer Forderung. Eine Studie des Büros für Gleichstellung von Frau und Mann komme zum Schluss, dass bei solchen Delikten häufig Faustfeuerwaffen und ehemalige Armeewaffen benutzt wurden.
Gerade wenn ältere Männer ihre Partnerinnen töteten und danach sich selbst richteten, stellten diese Waffen laut dem Bericht einen Risikofaktor dar, führte Seiler Graf aus. Der Staat sei nach wie vor in der Verantwortung, selbst wenn die Privatisierung einer Waffe möglicherweise Jahrzehnte zurückliege.
Der Bundesrat beantragt gemäss seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme, die Motion anzunehmen. Gründe nannte er in der schriftlichen Antwort nicht.
















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