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Keystone-SDA | Freitag, 05. Dezember 2025

Bundesversammlung hat keine Einwände zu Innerrhoder Verfassung

Die eidgenössische Bundesversammlung hat die neue Kantonsverfassung von Appenzell Innerrhoden als rechtmässig beurteilt. Das bedeutet, dass weder National- noch Ständerat Bestimmungen in der totalrevidierten Verfassung fanden, die dem Bundesrecht widersprechen würden.

Die neue Kantonsverfassung von Appenzell Innerrhoden erfüllt gemäss einer Mitteilung der Bundesversammlung inhaltlich die bundesrechtlichen Anforderungen, schrieb die Innerrhoder Standeskommission (Regierung) am Freitag in einem Communiqué. Bis die neue Verfassung in Kraft tritt, wird es voraussichtlich 2027.

Die revidierte Innerrhoder Verfassung sieht eine Lockerung beziehungsweise Verkürzung des Amtszwangs von acht auf vier Jahre vor. Künftig sollen ausserdem die Finanzkompetenzen des Kantonsparlaments und der Landsgemeinde angepasst und das Stimmrecht auf nicht urteilsfähige Personen ausgeweitet werden, also etwa auf Menschen mit einem Beistand oder Vorsorgeauftrag.

Teil der Totalrevision war die Auslagerung mehrerer Aspekte aus der Verfassung in separate Gesetze. Diese werden voraussichtlich 2027 der Landsgemeinde zur Genehmigung unterbreitet. Erst dann kann die 2024 an der Landsgemeinde angenommene Verfassung definitiv in Kraft treten.

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