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Bundesverwaltungsgericht weist Kritik an langen Verfahren zurück
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Kritik des Bundesgerichts an langen Asylverfahren zurückgewiesen. Es begründet die Pendenzen mit einem massiven Anstieg an Beschwerden und nicht mit strukturellen Mängeln.
In einem Schreiben an das Bundesgericht hat die Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichts den Vorwurf organisatorischer Mängel zurückgewiesen. Dieser war in zwei Urteilen vom 15. Juni 2026 geäussert worden. Das Bundesgericht hatte deshalb vom Bundesverwaltungsgericht eine Strategie für den Abbau von Altfällen verlangt.
Der Grund für die hohe Zahl hängiger Fälle ist laut dem Schreiben des Bundesverwaltungsgerichts der Personalaufbau beim Staatssekretariat für Migration (SEM). Dessen Personalbestand sei zwischen 2022 und 2024 um über 200 Vollzeitstellen erhöht worden, was zu einem massiven Anstieg der Beschwerden geführt habe. Die Ressourcen des Gerichts seien aber nicht gleichzeitig aufgestockt worden. Das Gericht ergriff nach eigenen Angaben mehrere Massnahmen.

















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