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Das Astra will sich nicht um die Geister-Raststätte am Walensee kümmern
Die Raststätte Walensee an der Autobahn A3 verfällt immer mehr. Das Astra erklärt, warum es die Zufahrt geschlossen hat – und warum es ansonsten nicht zuständig sei. Die acht wichtigsten Fragen dazu.
Die ehemalige Raststätte Walensee ist wohl einer der berühmtesten «Lost Places» in der Schweiz. Das Gebäude fasziniert die Autofahrerinnen und Autofahrer, die über die Walensee-Autobahn unter der Fussgängerbrücke durchfahren. Weil das Gebäude aber schon seit 2003 leer steht, zerfällt es zunehmend. Und auch Vandalen vielerlei Couleur hinterlassen im und am Gebäude ihre Spuren.
Die ehemalige Raststätte lässt viele Leute aber auch kreativ werden. Wie zum Beispiel Liechtensteiner Studenten, die sich verschiedene neue Nutzungen überlegt haben. Bei all den guten Ideen zu einer möglichen Nachnutzung bleibt ein Problem: die Zufahrt. Denn das Bundesamt für Strassen (Astra) hat die Zufahrt über die Autobahn zum Gebäude schon 2017 geschlossen. Nun ist das Haus nur noch per Velo oder zu Fuss erreichbar, der seeseitige Parkplatz auch mit dem Boot über den Walensee. Damit verhindert das Astra eine vernünftige Nachnutzung, haben die «Glarner Nachrichten» kommentiert. Und gefordert, dass das Astra das verfallende Gebäude mindestens auf eigene Kosten abreissen soll.
Das Gebäude wechselte schon zweimal den Besitzer, seit 2013 gehört es dem Toggenburger Unternehmer Heinz Peter Moravcik. Dieser hatte die ehemalige Raststätte für 800 000 Franken gekauft. Moravcik wollte den Betonbau an exklusiver Lage mit Aussicht auf den Walensee und die Seerenbachfälle zu einem Wohn- und Gewerbehaus umbauen und aufstocken. Die Gemeinde verweigerte aber die Baubewilligung, das Verfahren wurde sistiert. Danach wollte Moravcik selbst darin wohnen – auch das wurde ihm verwehrt.
Die Verantwortlichen des Astra sehen das etwas anders. Respektive: Sie stellen sich auf den Standpunkt, dass die zerfallende Raststätte nicht direkt in ihren Zuständigkeitsbereich falle. Die «Glarner Nachrichten» haben die zuständige Astra-Filiale in Winterthur mit den drängendsten Fragen dazu konfrontiert. Das sind die zehn wichtigsten Punkte:
1. Warum ist das Astra (eigentlich) gar nicht zuständig?
Das Astra ist erst seit 2008 verantwortlich für Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen, zuvor waren dafür die Kantone zuständig. Im Gegensatz zu den Strassen sind die Raststätten an den Nationalstrassen in der Zuständigkeit der Kantone. Oder wie es das Astra formuliert: «Die stillgelegte Raststätte befand sich daher bislang zu keiner Zeit im Eigentum und im Zuständigkeitsbereich des Astra.»
Der ursprüngliche Eigentümer der Raststätte war tatsächlich der Kanton Glarus, der die Raststätte aber schon vor längerer Zeit an Private verkauft hat. Und natürlich hat der Kanton Glarus auch keine Möglichkeit, Einfluss auf die geschlossene Zufahrt zum Areal zu nehmen. Denn dafür ist ja das Astra zuständig.
2. Stichwort Zufahrt: Warum darf man nicht mehr zur Raststätte fahren?
Nach der Schliessung der Raststätte als Gastrobetrieb war der seeseitige Parkplatz noch einige Zeit geöffnet. Erst 2017 wurde die Zufahrt geschlossen. «Da der Rastplatz den Anforderungen nicht mehr entsprach», schreibt das Astra. Unter anderem seien der Verzögerungs- und der Beschleunigungsstreifen wesentlich zu kurz und entsprächen daher nicht den aktuellen Normen.
3. Aber in Mühlehorn fährt man ja auch direkt auf die Autobahn?
Das stimmt. Aber die Erschliessung eines Dorfes ist für das Astra «ein gewichtiges öffentliches Interesse». Das sei mit der Aufrechterhaltung eines Rastplatzes nicht vergleichbar.
4. Die Raststätte gammelt seit über 20 Jahren vor sich hin. Wird das nicht gefährlich für die Autofahrerinnen und Autofahrer?
Dass ein Gebäude sicher ist, liege grundsätzlich in der Verantwortung der jeweiligen Standortgemeinde, schreibt das Astra. Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten, führe das Astra jedoch jährliche Sichtkontrollen an der Personenüberführung durch. Nötigenfalls würden auch Massnahmen ergriffen.
5. Der aktuelle Besitzer sagt offen, dass er das Gebäude verfallen lassen will. Will das Astra das Gebäude nicht kaufen und abreissen?
Das Astra habe dem aktuellen Eigentümer angeboten, ihm das Grundstück abzukaufen, schreiben die Verantwortlichen. Aber man habe wegen unterschiedlicher Preisvorstellungen keine Einigung erzielen können.
6. Es gibt verschiedene Ideen für alternative Nutzungen. Wie bewertet das Astra diese?
Gar nicht. Weil das Gebäude nicht gekauft werden konnte, lägen keine Zukunftspläne vor, so das Astra.
7. Der Eigentümer spricht von einer «schleichenden Enteignung». Was sagt das Astra dazu?
Die Erschliessung einer Liegenschaft über die Nationalstrasse sei rechtlich nicht gestattet, schreibt das Astra. Und genau um eine solche Erschliessung handle es sich bei der Raststätte. Zwar wird das Hauptgebäude nicht direkt über die Autobahn erschlossen, aber über den Parkplatz und die Überführung. Das sei ein seitlicher Zugang zur Nationalstrasse und damit gemäss Bundesgesetz nicht erlaubt, so das Astra.
Nationalstrassen dürfen nämlich nur über besondere «Anschlussstellen, namentlich Ein- und Ausfahrten» befahren werden, so das Astra. Man habe in seinen Stellungnahmen stets auf diese gesetzlich nicht zulässige Erschliessung und die nicht vorhandene Baureife des Grundstücks hingewiesen. Und das Astra hält fest, dass die Stilllegung des seeseitigen Rastplatzes den Eigentümer nicht vor eine neue Situation gestellt habe.
8. Ist diese Situation eigentlich einzigartig?
Mit ziemlicher Sicherheit ist das Hickhack um die ehemalige Raststätte Walensee in der Schweiz einzigartig. Die besondere Gemengelage von verschiedenen Verantwortlichen für Erschliessung, Sicherheit und Besitzer sorgt dafür, dass alle Pläne früher oder später am einen oder anderen Akteur scheitern. Darum ist auch nicht absehbar, wann und wie die Posse um die stillgelegte Raststätte behoben werden könnte.



















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