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Das Innerrhoder Parlament debattiert im Juni über eine Begnadigung
Eine Innerrhoderin oder ein Innerrhoder hat das Kantonsparlament um eine Begnadigung gebeten. Im Juni werden sich die Grossrätinnen und Grossräte über das Gesuch beugen und im Geheimen entscheiden. Ob es Erfolg haben wird, bleibt fraglich. Begnadigungsgesuche sind in der Schweiz selten und werden noch seltener gutgeheissen.
Kurz vor Thanksgiving stehen in den USA zwei Truthähne jeweils ganz besonders im Fokus. Sie entgehen dem Backofen, weil sie der Präsident während einer Zeremonie begnadigt. Aber auch Straftäter kommen in dem Land regelmässig in den Genuss von Begnadigungen durch das Staatsoberhaupt. Anders in der Schweiz, wo dieses Instrument sehr selten angewandt wird. Am 22. Juni aber ist es wieder einmal so weit: Dann könnte der Grosse Rat, der in Innerrhoden dafür zuständig ist, in einem äusserst seltenen Akt eine Person begnadigen.
Der Punkt "Begnadigungsantrag" fällt auf der Traktandenliste der Juni-Session des Innerrhoder Parlaments auf. Anders als bei den meisten Geschäften sind weder online noch in den versandten Unterlagen irgendwelche Informationen zu diesem Tagesordnungspunkt zu finden. Der Grund: Begnadigungsgesuche berät der Grosse Rat im Geheimen, wie der Innerrhoder Ratschreiber Roman Dobler auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA schrieb.
Die Öffentlichkeit sowie Journalistinnen und Journalisten müssen den Saal verlassen, während die Grossrätinnen und Grossräte über die Begnadigung diskutieren. Auch im Nachgang zu den Beratungen sind keine Informationen zu erwarten. Wegen der "überschaubaren Menge an Strafurteilen" in Innerrhoden könnten Details zu diesem Traktandum zu einer Identifizierung der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers führen, so Dobler.
Nur zwei Begnadigungsgesuche hatten Erfolg
Klar ist einzig, dass es sich um eine Person handeln muss, die im Kanton Appenzell Innerrhoden strafrechtlich verurteilt worden ist. Dies bestätigte auf Nachfrage Grossrat Nicola Moser, Präsident der Kommission für Recht und Sicherheit. Die Person kann darauf hoffen, dass ihr mit der Begnadigung der Vollzug der Strafe teilweise oder ganz erlassen respektive die Strafe gemildert wird.
"Begnadigungsgesuche sind äusserst selten und noch seltener werden sie gutgeheissen", teilte Moser weiter mit. Ihm seien aus den letzten 15 Jahren keine anderen Begnadigungsgesuche bekannt, die der Grosse Rat behandelt hätte.
Ein Blick auf andere Ostschweizer Kantone oder auch auf die nationale Ebene bestätigt Mosers Eindruck, dass Begnadigungen selten vorkommen. National- und Ständerat hiessen zwischen 1997 und 2008 lediglich zwei Begnadigungsgesuche gut. Zehn wurden gestellt. Die beiden Räte kommen dann zum Zug, wenn die Straf- oder Berufungskammer des Bundesstrafgerichts oder eine Verwaltungsbehörde des Bundes Urteile gefällt haben.
Über eine Tonne Fleisch illegal importiert
Beim ersten Gesuch hatte die verurteilte Person über 200'000 Kilogramm zollbegünstigtes Heizöl als Dieselmotorenöl verkauft. Sie befand sich in einer prekären finanziellen Lage und zeigte Reue, heisst es auf der Internetseite der Bundesversammlung. "Gnadenweise" wurde ihr die Restbusse erlassen.
Im zweiten Fall begnadigte die Vereinigte Bundesversammlung einen Metzger, der eine Tonne Fleisch illegal importiert hatte. Wegen eines Unfalls konnte er nicht mehr arbeiten und geriet ebenfalls in eine prekäre finanzielle Lage. "Von seinem Willen zur Sühne zeugte die Tatsache, dass er die nachgeforderten Zoll- und Steuerabgaben von 25 000 Franken bezahlt hatte", ist auf der Internetseite der Bundesversammlung nachzulesen.
Nach 2008 stellte erstmals 2020 wieder jemand ein Begnadigungsgesuch an den National- und Ständerat. Es wurde abgelehnt. Seither sind keine neuen Gesuche mehr eingegangen.
St. Galler Ausnahme
Begnadigungen seien ein wichtiges Instrument für die Legislative, um im Nachhinein als ungerecht erscheinende Strafen zu korrigieren. Dies schrieb Jonas Weber, Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern, auf Anfrage.
Die "Ungerechtigkeit" bestehe häufig aus persönlichen Umständen, die erst nach dem Urteil eingetreten oder wahrgenommen worden seien. Auch wenn sich gesellschaftliche Werte änderten, könne eine Strafe im Nachhinein als ungerechtfertigt empfunden werden.
"In den beiden Fällen, die auf Bundesebene positiv entschieden worden sind, könnte ausschlaggebend gewesen sein, dass die Verurteilten durch das Strafverfahren und die Urteile in eine sehr schwierige finanzielle Situation gekommen sind", schrieb Weber weiter. Das Parlament könnte gemäss dem Professor der Meinung gewesen sein, dass die wirtschaftliche Lage der Personen nicht noch durch einen Gefängnisaufenthalt verschärft werden sollte.
Wie in Innerrhoden entscheiden in den meisten Kantonen die Parlamente über Begnadigungen zu Urteilen, welche regionale und kantonale Gerichte ausgesprochen haben. Nur im Kanton St. Gallen ist dafür seit November 2023 allein die Regierung zuständig. Davor gab es eine Zweiteilung: Der Kantonsrat entschied über Begnadigungsgesuche zu Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren, die Regierung über die restlichen.
Lehre begonnen und Begnadigung erhalten
Seit dem Jahr 2000 sind im Kanton St. Gallen 34 Begnadigungsgesuche gestellt worden. Der allergrösste Teil davon wurde abgeschrieben, etwa weil Kostenvorschüsse nicht geleistet oder das Gesuch frühzeitig wieder zurückgezogen wurde. Die Regierung entschied letztlich noch über sechs Gesuche, der Kantonsrat über kein einziges seit 2000. Zwei der Gesuche hiess die Regierung gut, vier wies sie ab. Das schrieb Marcel Zaugg, Leiter Rechtsdienst im St. Galler Sicherheits- und Justizpepartement.
Von einer Begnadigung profitierte im Kanton St. Gallen etwa 2018 eine Person, die unter anderem wegen mehrfachen bewaffneten Raubs, gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, Vergehen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz und mehrfacher Hehlerei verurteilt worden ist. Sie hatte zunächst eine Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie eine Geldstrafe und eine Busse erhalten.
Nach den Taten begann sie eine Lehre. Die Regierung war unter anderem der Ansicht, dass die Freiheitsstrafe die Weiterführung der absolvierten Ausbildung verunmöglicht oder erheblich erschwert hätte.
Thurgauer Parlament sagt zwei Mal Nein
Von der Freiheitsstrafe von vier Jahren wurde ein Jahr in eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu zehn Franken umgewandelt, so Zaugg. Die Begnadigung beinhaltete einen Aufschub der Geldstrafe bei einer Probezeit von vier Jahren. Ein Jahr musste die Person verbüssen und der Vollzug von zwei Jahren wurde auf eine Probezeit von vier Jahren bedingt aufgeschoben sowie die Bewährungshilfe angeordnet.
Noch seltener als im Kanton St. Gallen sind Begnadigungsgesuche in Appenzell Ausserrhoden und im Thurgau. Dem Ausserrhoder Kantonsrat wurden seit 2000 keine Begnadigungsgesuche gestellt, wie der kantonale Kommunikationsdienst mitteilte. Der Grosse Rat im Thurgau beriet in der gleichen Zeitspanne über zwei Gesuche, die er gemäss Auskunft des Kantons ablehnte.

















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