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Keystone-SDA | Mittwoch, 04. Februar 2026

Deutsche Maja T. in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt

Das Budapester Stadtgericht hat die non-binäre deutsche Person Maja T. zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Richter Jozsef Sos, der das Urteil verlas, sah es als erwiesen an, dass die 25-jährige Person aus der linken Szene in Deutschland an blutigen Angriffen auf mutmassliche Rechtsextremisten beteiligt war.

Der Verdacht der politischen Einflussnahme und Bedenken wegen der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn überschatteten das Verfahren, das sich über ein knappes Jahr hinzog.

Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dagegen kann noch berufen werden. Es stellt die Straftatbestände der versuchten lebensbedrohenden Körperverletzung sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung fest. Die Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Richter Sos. Die Staatsanwaltschaft hatte 24 Jahre Gefängnis verlangt, die Verteidigung einen Freispruch.

Angriffe am Rande eines SS-Gedenkens

Rund 20 deutsche und andere mutmassliche Linksextremisten hatten zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 an fünf Stellen der ungarischen Hauptstadt Menschen mit Teleskop-Schlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen, unter ihnen ein deutsches Paar. Von ihren Opfern nahmen die Angreifer an, dass sie am sogenannten "Tag der Ehre" teilgenommen hatten, einem jährlichen SS-Gedenken, das die Behörden in Budapest tolerieren. Bei den meist brutal durchgezogenen Angriffen sollen neun Menschen verletzt worden sein, vier von ihnen schwer.

Die Staatsanwaltschaft warf Maja T. die Beteiligung an zwei dieser Angriffe vor. T. selbst nahm im Prozess zu den Vorwürfen nicht Stellung. In ihrem letzten Wort vor der Urteilsverkündung sagte T.: "Antifaschismus ist die notwendige Selbstverteidigung demokratischer Gesellschaften. (...) Da ist kein Wunsch zu verletzen und zu töten." Isolationshaft, erniedrigende Zwangsmassnahmen und Schlafentzug hätten sie zermürben sollen. "Auch ein Mensch braucht das Sonnenlicht." Sie habe sich aber nicht zermürben lassen, fügte T. hinzu.

Karlsruhe: Auslieferung an Ungarn war rechtswidrig

Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 vom Deutschland an Ungarn ausgeliefert worden. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts war die Auslieferung in dieser Form rechtswidrig. Das zuständige Kammergericht, das sie veranlasst hatte, habe die Haftumstände in Ungarn für die non-binäre Person nicht ausreichend geprüft, befand das höchste deutsche Gericht. Politiker der Linken, der Grünen und der SPD fordern die Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland.

Im Verlauf des Prozesses legte die Anklagebehörde wenig Beweise auf den Tisch. Weder Zeugenaussagen noch DNA-Spuren belasteten die angeklagte Person. Die Staatsanwaltschaft argumentierte mit einer Indizienkette, die sich auf das Bildmaterial einer Sicherheitskameras in der Nähe von einem der Tatorte stützte. Auf diesen Bildern sei Maja T. zusammen mit anderen Angreifern zu sehen, hielt die Staatsanwaltschaft fest. Die Verteidigung hielt dem entgegen, dass die Person, die T. gewesen sein soll, sichtlich keine Tatwaffe bei sich gehabt habe.

Ministerpräsident Orban forderte harte Bestrafung

Der Fall hatte in Ungarn für grosses Aufsehen gesorgt. Der rechtspopulistische Ministerpräsident Viktor Orban und andere Regierungsmitglieder hatten mehrfach ihre Erwartung nach einer harten Bestrafung geäussert. Orban stufte ausserdem die "Antifa-Gruppierung" als Terrororganisation ein. Ein weiterer "Tag der Ehre" mit tausenden Neonazis und Rechtsextremisten als Teilnehmern steht am 14. Februar auf dem Programm. Friedliche Gegendemonstrationen von Antifaschisten, wie sie in den vergangenen Jahren stattfanden, könnten wegen der Terroreinstufung der "Antifa" erstmals unter ein polizeiliches Verbot fallen.

Politiker der deutschen Linken, der Grünen und der SPD hatten bereits zuvor Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens gegen Maja T. angemeldet. Wegen ihrer unzulässigen Auslieferung von Deutschland nach Ungarn fordern sie die Rücküberstellung T.s.

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