Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.
Die langwierigen Folgen eines tragischen Unfalles
Die Ortsgemeinde Bad Ragaz will im Giessenpark eine Allee stark stutzen. Der Grund: Ihr ist das Unfallrisiko zu gross, nachdem kürzlich ein Teil eines Baumes auf eine Brücke gekracht ist. Recherchen des «Sarganserländers» in einem anderen Fall zeigen, wie ernst unter anderem Behörden Haftungsfragen nehmen müssen.
Führende Exponenten der Pizolbahnen AG, von Heidiland Tourismus und der politischen Gemeinde Bad Ragaz müssen sich vo-raussichtlich noch in diesem Jahr vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland wegen fahrlässiger Körperverletzung (schwere Schädigung) gemäss Art. 125 Abs. 1 und 2 StGB verantworten. Auch aktuelle und sogar ehemalige Mitarbeitende einiger der genannten Institutionen sind betroffen.
Unfall auf dem Heidipfad
Die Anklage gegen diese Personen – für sie gilt allesamt die Unschuldsvermutung – geht auf einen Tag im Juli 2016 zurück. An jenem Nachmittag gegen 16 Uhr kam es im Pizolgebiet auf dem Heidipfad kurz vor Schwarzbüel zu einem tragischen Unfall. Gemäss Informationen des «Sarganserländers» waren darin ein Elektrorollstuhl-Fahrer und seine Gattin involviert. Insbesondere die Frau hatte sich dabei schwer und bleibend verletzt; das bei dem Versuch, den ins Rutschen geratenen Rollstuhl ihres Mannes zu stoppen. Er verstarb später, allerdings nicht an den Unfallfolgen. Die Geschädigten – die seither querschnittgelähmte Frau und ihre Söhne – werden von Rainer Braun vertreten. Der Stadtner Rechtsanwalt bestätigte auf Anfrage den Unfallhergang im Kern.
Langwieriges Verfahren
Warum sich das Strafverfahren nach dem Unfall rund sieben Jahre hingezogen hat, ist nicht ganz klar. Die Staatsanwaltschaft macht zu den Hintergründen auf Anfrage keine Angaben. Braun seinerseits spricht von einem «sehr harzigen Verlauf und einem weitläufigen Prozess». Die Angeklagten wiederum verweisen auf das laufende Verfahren und halten sich mit Äusserungen stark zurück. Vereinzelt fallen Stichworte wie Nichtannahme-Verfügungen und Wiedererwägungsgesuche. Einer der Involvierten bestätigte gegenüber der Redaktion, dass sich zahlreiche Personen aus Bad Ragaz und dem Sarganserland bei der Staatsanwaltschaft in Uznach langwierigen Einvernahmen stellen mussten. Etwa ein Jahr sei das her. Seither habe man nichts mehr gehört. Es sei ein tragischer Unfall gewesen, das stehe fest. Darin seien sich alle einig. Doch die ungewisse Situation sei auch für andere Beteiligte enorm schwierig.
Sicher ist: Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat das Verfahren mittlerweile mit einer Anklage ans Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels abgeschlossen. Das bestätigt sie gegenüber der Redaktion. Beim Kreisgericht heisst es, dass der Fall voraussichtlich noch in diesem Jahr verhandelt werden dürfte.
Verletzte Sorgfaltspflichten?
An diesem Tag dürfte es vor allem um Zuständigkeiten und die mögliche Verletzung von Sorgfaltspflichten gehen. Letzterer Punkt ist es auch, welchen die Geschädigten geklärt haben wollen, sagt Braun. Zur Debatte stehe etwa, so der Rechtsanwalt gegenüber der Redaktion, wer alles für das Geschehen auf dem Heidipfad und dessen Bewerbung verantwortlich ist. Und eben, ob die Zuständigen ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind; wobei die Geschädigten der Meinung sind, dass genau das nicht der Fall ist. Denn Braun sagt weiter, dass es auf dem Heidipfad bereits einige Jahre zuvor zu einem Unfall mit einem Rollstuhl gekommen sei. Trotzdem habe man den Weg auch danach explizit als rollstuhlgängig beworben. Die Gemeinde Bad Ragaz wiederum ist gemäss Rainer Braun für den Bau und den Unterhalt auf Wanderwegen verantwortlich. Auch diesbezüglich seien Fragen zu klären.
Das Gericht wird ein Urteil fällen. Bis dann gilt – wie bereits erwähnt – die Unschuldsvermutung für alle Involvierten. Gewiss ist aber bereits jetzt, dass die Ortsgemeinde Bad Ragaz völlig richtig handelt, wenn sie die Frage nach ihrer Verantwortung im Giessenpark sehr ernst nimmt.
















Kommentare (0)
Schreibe einen Kommentar