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Keystone-SDA | Mittwoch, 22. Juli 2026

Die Suche nach Alternativen zum St.Galler Tempo-30-Verbot

Gegen das faktische Verbot von Tempo 30 auf wichtigen St. Galler Strassen ist das Referendum ergriffen worden. Ob es zustande kommt, ist noch unklar. Im Kantonsrat wurde deshalb eine Motion mit einem Kompromissvorschlag eingereicht.

Bis am 3. August läuft noch die Frist für das Referendum gegen das Strassengesetz mit dem faktischen Verbot von Tempo-30-Zonen auf wichtigen Strassen. Es wird von Verbänden wie dem VCS oder Umverkehr, sowie von SP, Grünen und GLP getragen. Damit ist vorläufig noch unklar, ob es dazu eine Volksabstimmung geben wird.

Konkret würde mit einer Änderung im Strassengesetz festgeschrieben, dass künftig auf verkehrsorientierten Strassen "die bundesrechtlich festgesetzte allgemeine Höchstgeschwindigkeit" signalisiert werden muss. Abweichungen von Tempo 50 sind nur in Ausnahmefällen möglich. Als verkehrsorientierte Strassen gelten alle Kantonsstrassen sowie die Gemeindestrassen erster Klasse.

Die Mehrheit im Rat wollte damit grossflächige Tempo-30-Zonen verhindern, wie sie 2022 von Stadt und Kanton an einer gemeinsamen Medienkonferenz für die Stadt St. Gallen angekündigt worden waren.

Einige Gemeinden sind dagegen

Im Kantonsrat war bei der Beratung des Gesetzesartikels die Trennung zwischen dem Ja- und Nein-Lager nicht so klar wie bei vielen anderen Abstimmungen. Neben der SP-Grüne-GLP-Fraktion sprachen sich auch einige Gemeindepräsidenten im bürgerlichen Lager dagegen aus.

Am Schluss der Sommersession versuchten die Gegnerinnen und Gegner, das Gesetz noch mit dem Ratsreferendum zu stoppen. Dafür hätten sie 40 Stimmen benötigt. Sie brachten aber nur 37 zusammen. 30 kamen von der SP-Grüne-GLP-Fraktion, 7 Stimmen steuerte die Mitte-Partei bei. Für das Ratsreferendum sprachen sich etwa Kantonsmitglieder aus Gossau, Sargans oder Rorschach aus.

Sie kritisierten, das Gesetz schaffe mehr Bürokratie, widerspreche dem Föderalismus, weil es die Gemeindeautonomie untergrabe und wirke sich negativ auf die Sicherheit im Verkehr aus.

Ausweg nicht zulässig

Noch in der Session hatte Regierungsrätin Susanne Hartmann (Mitte) einen möglichen Ausweg für Gemeinden ausgeschlossen, die trotzdem Tempo 30 umsetzen wollen. Es ging um die Frage, ob Gemeindestrassen umklassiert werden dürfen, damit sie nicht unter das Gesetz fallen.

Die Klassierung müsse der tatsächlichen Funktion der Strasse entsprechen, betonte Hartmann im Rat. Wenn eine Strasse weiterhin dem öffentlichen oder dem überörtlichen Verkehr diene, könne diese Funktion nicht durch eine "Herabklassierung" beseitigt werden. "Das wäre keine zulässige Umgehung der neuen Regelung."

Die Suche nach Alternativen zum faktischen Verbot ging deshalb weiter. Noch in der Sommersession reichten Bernhard Hauser (GLP) aus Sargans, Robert Raths (FDP) aus Rorschach und Mathias Müller (Mitte) aus Lichtensteig eine Motion mit einem Kompromiss ein. Sie schlagen darin die Möglichkeit einer "dynamischen Geschwindigkeitssignalisation" vor. Gemeint sind "zeitlich begrenzte Tempo-30-Intervalle".

Flexible Signalisation

Für Zeiten mit einem hohen Aufkommen von Langsamverkehr soll das Tempo innerorts von 50 auf 30 gesenkt werden können. Diese Intervalle könnten beispielsweise für Schulwegzeiten eingerichtet werden, also dann "wenn viele Kinder den Schulweg zurücklegen, jeweils vor Schulbeginn und nach Schulschluss".

Erfahrungen mit einer solchen Lösung seien bereits sowohl in der Schweiz als auch im nahen Ausland gesammelt worden. Dabei gebe es noch einige Unklarheiten, räumten die Motionäre ein. Beispielsweise, wie der Rechtsvortritt geregelt würde und wie mit der Vorgabe umzugehen sei, dass es in Tempo-30-Zonen eigentlich keine Fussgängerstreifen gibt.

Die Regierung soll nun die gesetzlichen Grundlagen ausarbeiten, damit solche Tempo-30-Intervalle auf Kantonsstrassen und verkehrsorientierten Gemeindestrassen ermöglicht werden. Sie hat dazu noch nicht Stellung genommen. Das faktische Verbot von Tempo 30 hatte die Regierung abgelehnt.

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