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Entscheide der St.Galler Staatsanwaltschaft lösen Enttäuschung aus
Der Abschluss der Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs gegen katholische Priester durch die St. Galler Staatsanwaltschaft hat bei Opfern "Schmerz und Enttäuschung" hinterlassen. Dies teilte die "Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene" mit.
Die St. Galler Staatsanwaltschaft hatte am Mittwoch detailliert erklärt, wieso fünf Anzeigen gegen Priester wegen sexuellem Missbrauch zu keinen Strafverfahren führten. Eine Rolle spielten die Verjährung oder eine unklare Beweislage für Delikte, die Jahrzehnte zurückliegen.
Am Donnerstag hat nun die "Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld" auf die Entscheide der Staatsanwaltschaft reagiert. Die Einstellungen bedeuteten keine Zweifel am erlebten Leid der Betroffenen, "sondern machen die Grenzen des Strafrechts bei historischer sexualisierter Gewalt sichtbar", heisst es darin.
Die IG wehrt sich gegen eine Formulierung der Staatsanwaltschaft, die von einem "Desinteresse" einiger der Opfer an einer nochmaligen Konfrontation mit dem eigenen Missbrauch geschrieben hatte. Es gehe nicht um ein "Desinteresse", sondern um "Erschöpfung und Selbstschutz". Viele Betroffene hätten nach jahrzehntelangen inneren Kämpfen keine Kraft mehr, sich erneut belastenden Verfahren auszusetzen.
Es sei ein notwendiger Schritt gewesen, dass die Strafanzeigen von den Bistümern eingereicht worden seien. Die Verantwortung ende aber nicht bei der Anzeige oder dem Abschluss eines Verfahrens, sondern zeige sich auch im Umgang mit Betroffenen danach - unabhängig vom juristischen Ausgang, heisst es im Communiqué.
"Eine glaubwürdige Entschuldigung"
Einige der Betroffenen erwarteten weiterhin "eine ehrliche und glaubwürdige Entschuldigung", sagte Vreni Peterer, Präsidentin der IG, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone- SDA. Es gehe um eine klare Anerkennung des erlittenen Unrechts - allenfalls auch in einem persönlichen Gespräch. Unter den Betroffenen gebe es aber unterschiedliche Bedürfnisse. Nicht jede Person brauche einen Besuch des Bischofs.
Zu den weiteren Forderungen der IG gehört eine sensible Sprache in der öffentlichen Kommunikation. Wichtig sei die Ankündigung der beiden Bistümer Chur und St. Gallen gewesen, dass trotz des Abschlusses der juristischen Verfahren die kirchenrechtlichen Untersuchungen weitergeführt würden. Sie richten sich gegen zwei der beschuldigten Priester.
Im kirchlichen Verfahren könne die Verjährung aufgehoben werden, heisst es im Communiqué des Bistums St. Gallen. Bestehende kirchenrechtliche Vorsichtsmassnahmen gegen diese zwei Personen blieben vorläufig in Kraft.
Dies sei die letzte Hoffnung, dass die Priester noch zur Rechenschaft gezogen würden, erklärte Peterer. Sie könnten "unehrenhaft entlassen" werden, damit sie sich nicht mehr als pensionierte Priester bezeichnen dürfen, schlägt sie vor.
















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