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Keystone-SDA | Freitag, 30. Januar 2026

Erhebliche Störungen bei Auszahlung der Arbeitslosengelder behoben

Die seit der Einführung des neuen Zahlungssystems am 6. Januar aufgetretenen erheblichen Störungen bei der Auszahlung der Arbeitslosengelder sind behoben. Systemgeschwindigkeit und Benutzerfreundlichkeit würden laufend verbessert, teilte der Bund am Freitag mit.

Die Auszahlungen liefen weiter, offene Fälle würden schrittweise abgearbeitet, hiess es vonseiten des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) weiter. Das Staatssekretariat geht davon aus, dass die Auszahlungen "grundsätzlich termingerecht oder mit ein paar Tagen Verspätung erfolgen". Komplexe Fälle könnten indes auch eine längere Zeit von bis zu einigen Tagen in Anspruch nehmen. Dies infolge der verlangsamten Dossierbearbeitung.

Eine zuverlässige Zahl, wie viele Personen von einer möglichen späteren Auszahlung betroffen sein könnten, könne zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden, hiess es auf Anfrage von Keystone-SDA weiter. Bis zum vergangenen Donnerstag seien kumuliert insgesamt 362,7 Millionen Schweizer Franken ausgezahlt worden. Dies entspreche rund 91 Prozent des Soll-Werts.

Dies entspricht laut dem Seco weitgehend der bis zu diesem Zeitpunkt erwarteten Auszahlungssumme und umfasse insbesondere Auszahlungen an bisherige Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger.

Rückstand bei Neo-Arbeitslosen

Bei der Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung an neu angemeldete Arbeitslose bestünden aktuell Rückstände, da erhebliche Ressourcen zur Sicherstellung der laufenden Auszahlungen eingesetzt worden seien. Dies könne die Wartezeit bis zur ersten Auszahlung für neu arbeitslos gewordene Personen verlängern. Die Rückstände würden nun prioritär abgebaut.

Den Verantwortlichen im Seco sei es "sehr bewusst, dass Verzögerungen bei den Auszahlungen bei einzelnen Personen zu finanziellen Engpässen führen können", hiess es weiter. Betroffene Personen könnten sicherstellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht sind - entweder elektronisch über Jobroom oder postalisch. Die elektronische Einreichung über Jobroom erleichtere und beschleunige die Bearbeitung zudem deutlich.

Der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ist gesetzlich garantiert und kann bis drei Monate nach dem Ende einer Kontrollperiode geltend gemacht werden.

Systemeinführung macht Probleme

Die Auszahlung der Taggelder soll laut dem Seco bis Ende Januar wieder funktionieren, hiess es am vergangenen Mittwoch zunächst. Zuvor wurde bekannt, dass seit Mitte Dezember tausende Arbeitslose aufgrund technischer Probleme mit dem Zahlungssystem Asal 2.0 ihr Geld nicht erhalten hatten.

Die Einführung des IT-Systems habe technische Probleme verursacht. Betroffen sei ein Grossteil der rund 145'000 aktuell Arbeitslosen in der Schweiz, berichteten die "Tamedia"-Zeitungen dazu.

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