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Keystone-SDA | Freitag, 16. Januar 2026

EU: Dänemark könnte im Grönland-Ernstfall Beistand verlangen

Im Fall eines gewaltsamen Konflikts um Grönland könnten Deutschland und die anderen EU-Staaten auf Antrag Dänemarks hin Beistand leisten müssen.

Das stellte eine Sprecherin der EU-Aussenbeauftragten Kaja Kallas jetzt nach den ergebnislos verlaufenen Gesprächen über die aus europäischer Sicht ungerechtfertigten US-Besitzansprüche auf die Arktisinsel in Washington klar.

Grönland sei Teil des Hoheitsgebiets des Königreichs Dänemark und falle daher grundsätzlich unter die Klausel der gegenseitigen Solidarität nach Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags, sagte die Sprecherin gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Zugleich betonte sie, dass sich die Frage einer Anwendung derzeit nicht stelle. Grundsätzlich gilt eine militärische Konfrontation als sehr unwahrscheinlich, weil sich vermutlich niemand mit der mächtigsten Militärmacht der Welt anlegen würde.

Deutliche Ansage nach langem Schweigen

Brisant ist die öffentliche Festlegung dennoch. Zuvor waren EU-Vertreter der Frage lange ausgewichen, ob Dänemark im Fall einer gewaltsamen Einverleibung Grönlands durch die USA theoretisch den Beistand anderer Mitgliedstaaten anfordern könnten. Als Grund gilt unter anderem, dass die Grönländer 1982 in einem Referendum für den Austritt aus der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) gestimmt hatten. Zugleich ist Grönland aber weiterhin Teil des Königreichs Dänemark. Unter Juristen wird zum Teil auch die Auffassung vertreten, dass die EU-Beistandsklausel vermutlich nicht für Grönland gilt.

In ihr heisst es konkret: "Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung (...)."

Auf Nato kann Dänemark im Streit nicht zählen

Artikel 42 Absatz 7 ist damit noch schärfer formuliert als Artikel 5 der Nato. Nach diesem liegt es im Ermessensspielraum der Bündnisstaaten, wie sie im Fall eines Angriffs Alliierten zu Hilfe kommen. Den Nato-Bündnisfall könnte Dänemark zudem ohnehin nicht ausrufen, weil dazu auch die USA zustimmen müssten.

Die EU-Beistandsklausel wurde bislang erst einmal nach den Terroranschlägen von Paris im Jahr 2015 aktiviert. Deutschland beteiligte sich danach deutlich aktiver am Kampf gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) im Irak und in Syrien. So wurden unter anderem Tornado-Jets für Aufklärungsflüge bereitgestellt.

EU positioniert sich nach Treffen in Washington

Die Klarstellung zu Artikel 42 Absatz 7 erfolgte kurz nach erfolglos geendeten Grönland-Gesprächen am Mittwoch in Washington. Bei diesen hatten der dänische Aussenminister Lars Løkke Rasmussen und die für Aussenpolitik zuständige grönländische Ministerin Vivian Motzfeldt versucht, den Amerikanern klarzumachen, dass die USA keinen Anspruch auf Grönland haben und dass die grösste Insel der Welt nicht zum Verkauf steht.

Trump lässt nicht locker

Schon direkt vor dem Treffen mit US-Aussenminister Marco Rubio und Vizepräsident JD Vance hatte US-Präsident Donald Trump noch einmal deutlich gemacht, dass er nicht daran denke, sein Interesse an dem rohstoffreichen Grönland aufzugeben. Er verwies dabei erneut auf strategische Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten, die sich angeblich nicht über die Nato schützen liessen.

Für Aufsehen und Beunruhigung sorgt Trumps Äusserungen vor allem, weil er bislang auch militärischen Zwang nicht ausschliesst, um Kontrolle über Grönland zu erlangen. Die Insel ist zu vier Fünfteln mit Eis bedeckt und sechsmal so gross wie Deutschland, hat aber nur knapp 57.000 Einwohner.

Rasmussen konstatierte nach dem Austausch mit Rubio und Vance "fundamentale" Meinungsverschiedenheiten. Als Zeichen der Solidarität mit Dänemark und Grönland haben Deutschland und andere EU-Staaten eine Militärmission für das Land angekündigt. Die Bundeswehr beteiligt sich mit 13 Soldaten an dem mehrtägigen Erkundungseinsatz auf der Arktisinsel.

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