/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Ausland
Keystone-SDA | Donnerstag, 12. Februar 2026

EuGH-Gutachten: Freigabe von EU-Milliarden an Ungarn nichtig

Die Europäische Kommission hat nach Ansicht einer Gutachterin am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu Unrecht Fördergelder in Milliardenhöhe an Ungarn freigegeben. Die Generalanwältin schlug vor, den Beschluss für nichtig zu erklären.

Sie stellte sich damit in wesentlichen Punkten hinter eine Klage des Europäischen Parlaments. Das Gutachten ist für die Richterinnen und Richter am EuGH nicht bindend, oft folgen sie ihm aber. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Die Kommission hatte im Dezember 2023 trotz anhaltender Kritik an Verstössen gegen rechtsstaatliche Prinzipien in Ungarn eingefrorene EU-Fördermittel in Höhe von 10,2 Milliarden Euro für das Land freigegeben. Bei den Bedenken ging es unter anderem um die Unabhängigkeit der Justiz. Die Kommission vertrat die Ansicht, dass eine Reform Mängel beseitigt habe. Aufgrund der Massnahmen sei die EU-Grundrechtecharta wirksam umgesetzt und angewandt worden - eine Voraussetzung für den Erhalt der Fördergelder. Das sah das EU-Parlament anders und verklagte die Kommission vor dem höchsten Gericht der EU in Luxemburg.

Nach Einschätzung der zuständigen Generalanwältin hatte die Kommission die Voraussetzungen für die Auszahlung nicht ordnungsgemäss geprüft. Sie hätte erst nachweisen müssen, dass die erforderlichen gesetzlichen Reformen in Kraft getreten seien. Ausserdem habe die Brüsseler Behörde ihre Entscheidung nicht ordnungsgemäss begründet.

Klagen des Parlaments gegen EU-Kommission äusserst selten

Das EU-Parlament hatte der Kommission darüber hinaus einen Ermessensmissbrauch vorgeworfen. Sie habe ihre Entscheidungsbefugnis als Gegenleistung dafür missbraucht, dass Ungarn sein Veto gegen bestimmte dringende Entscheidungen im Europäischen Rat aufgegeben habe, hiess es. Diesen Vorwurf hielt die Generalanwältin für nicht ausreichend belegt.

Dass das EU-Parlament die Kommission vor den EuGH bringt, ist äusserst selten. Kritiker des Vorgangs warnten, Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban könne sich dadurch weiter als Opfer einer politischen Kampagne des Parlaments inszenieren.

Wegen Verstössen gegen die Rechtsstaatlichkeit blockierte die EU schon häufiger Milliardensummen für das Land. Zuletzt waren nach Kommissionsangaben insgesamt rund 17 Milliarden Euro eingefroren.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.