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Ex-Patient von Berner Chirurgen soll Genugtuung erhalten
Ein ehemaliger Patient eines Berner Chirurgen soll eine finanzielle Entschädigung erhalten. Das hat sein Anwalt am Montag vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland gefordert.
Konkret forderte der Anwalt für seinen Mandanten, der im Prozess als Privatkläger auftrat, den Betrag von 6000 Franken. Der angeklagte Chirurg hatte dem Mann 2011 eine Rückenprothese eingesetzt, die später versagte, aber noch immer in dessen Körper ist. "Mein Klient muss mit einer Zeitbombe leben, die vielleicht einmal explodiert, vielleicht auch nicht."
Wie am Vormittag die Staatsanwältin warf auch der Opferanwalt dem angeklagten Arzt vor, seine Patientinnen und Patienten nur mangelhaft aufgeklärt zu haben. So habe er diesen jeweils vor die Wahl zwischen einer Versteifung und der neuartigen Prothese Cadisc-L gestellt. Über andere Produkte habe er sie nicht informiert. Die Aussagen aller sieben betroffenen Patienten stimmten überein. "Es liegt ein System vor. Das kann kein Zufall sein."
Keine unangenehmen Fragen
Weiter habe der Angeklagte seinen Patienten nichts von den gescheiterten präklinischen Studien erzählt und sie davon abgehalten, Zweitmeinungen einzuholen. Auch über seine wirtschaftliche Interessen habe er nichts gesagt. "Er wollte vermeiden, dass die Patienten unangenehme Fragen stellen und am Schluss vielleicht sogar abspringen."
Nach der Operation habe der Arzt das Interesse an seinen Patienten relativ rasch verloren. "Er hätte sie vor vielen Schmerzen und Schäden bewahren können." Dass er sie nach dem Rückruf der Prothese 2014 nicht aufgeboten habe, zeuge von der Arroganz eines an sich brillanten Arztes, der vom Weg abgekommen sei. "Er hatte seinen moralischen Kompass verloren."
Der Anwalt verglich das Einsetzen der Cadisc-Prothesen mit dem Gang ins Spielcasino. "Man kann einfach hoffen, dass es funktioniert." Der Chirurg jedoch hätte mit seinem Insiderwissen die Gefährlichkeit seines Tuns erkennen müssen. "Wer, wenn nicht er? Er war eine Koryphäe auf seinem Gebiet."
Dass die Staatsanwaltschaft zuvor aufgrund der ausgeprägten medialen Berichterstattung eine Milderung der Strafe um einen Drittel gefordert hatte, empfand der Opferanwalt als störend. "Ohne die Implantfiles und Investigativjournalismus hätte die Öffentlichkeit nie vom Skandal erfahren."
Staatsanwaltschaft für bedingte Strafe
Die Staatsanwaltschaft hatte am Vormittag eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen schwerer Körperverletzung gefordert. Der Chirurg habe über das mangelnde Funktionieren der Rückenprothese Bescheid gewusst.


















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