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Keystone-SDA | Montag, 22. Juni 2026

Flughafen Zürich lockert Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck

Passagiere, die ab dem Flughafen Zürich reisen, dürfen ab Freitag Flüssigkeiten im Handgepäck in Behältern mit bis zu zwei Litern Fassungsvermögen mitführen. Eine separate Verpackung der Flüssigkeiten in Beutel ist nicht mehr erforderlich.

Die neue Regelung gilt für Passagiere, die ihre Reise in Zürich beginnen und im Sicherheitskontrollgebäude (SKG) kontrolliert werden, wie der Flughafen Zürich am Montag mitteilte. Für Transferpassagiere gilt weiterhin die bisherige Regelung. Die Umrüstung erfolge zu einem späteren Zeitpunkt.

Die neuen CT-Scanner entsprächen der neuesten Technologie, ermöglichten eine dreidimensionale Analyse des Handgepäcks und seien dadurch fähig, Flüssigkeiten sowie elektronische Geräte zuverlässig zu kontrollieren, heisst es weiter.

Flüssigkeiten und elektronische Geräte dürfen deshalb ab Freitag an allen Kontrolllinien im Sicherheitskontrollgebäude im Gepäck bleiben. Damit entfällt das separate Verpacken von Flüssigkeiten in Beuteln.

Der Flughafen Zürich weist darauf hin, dass doppelwandige Flaschen wie etwa Thermosflaschen nur geleert mitgenommen werden dürfen, da sie bei der Sicherheitskontrolle eine besondere Herausforderung darstellten. Zudem betont er, dass für die Rückreise je nach Flughafen weiterhin unterschiedliche Bestimmungen zur erlaubten Flüssigkeitsmenge gelten können.

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