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Frage der beschlagnahmten Karimowa-Gelder ist noch nicht geklärt
Das Bundesstrafgericht hat nach der Einstellung des Verfahrens gegen Gulnara Karimowa festgehalten, dass deren Vermögenswerte allenfalls eingezogen werden könnten. Diese Frage wird im Laufe des Prozesses geklärt.
Das bedeutet, dass Karimowa in dieser Frage bis zur Urteilsverkündung als Angeklagte gilt. Im Urteil wird über das Schicksal der Gelder entschieden. Möglich ist eine Einziehung oder Freigabe. Dieser Punkt wurde im Beschluss zur Einstellung des Verfahrens offen gelassen.
Die Auswirkungen der Einstellung des Verfahrens wirken sich auch auf die mögliche Frage der Einziehung der Gelder von Karimowa aus. Eine mögliche Einziehung von Vermögenswerten findet nur statt, wenn nachgewiesen wird, dass diese Gelder aus einer Straftat stammen, und zwar auf der Grundlage von Beweisen.
Mehrere Millionen
Um das Recht auf Anhörung zu wahren, gilt die Usbekin daher in diesem Teil des Verfahrens weiterhin als Beschuldigte. Das Verfahren bezüglich der ihr vorgeworfenen Straftaten wurde eingestellt.
Laut einer mit der Angelegenheit vertrauten Quelle belaufen sich die Gelder, über deren Verbleib im weiteren Verlauf des Verfahrens entschieden wird, auf mehrere hundert Millionen Franken. Dieser Betrag liegt geringfügig über den Summen, die bereits im Rahmen anderer Verfahren beschlagnahmt wurden.



















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