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Keystone-SDA | Donnerstag, 01. Mai 2025

Fussgängerstreifen in Niederhelfenschwil SG vorschnell entfernt

Das St. Galler Verwaltungsgericht muss sich erneut mit dem in der Gemeinde Niederhelfenschwil SG entfernten Fussgängerstreifen am Dorfrand in Richtung Zuzwil befassen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Gemeinde gutgeheissen, weil die Aktenlage unzureichend war.

Der Entscheid für die Aufhebung des Fussgängerstreifens auf der Dorfstrasse in Lenggenwil (Gemeinde Niederhelfenschwil) fiel im Sommer 2021 mit der Sanierung der Strasse. Die Kantonspolizei entfernte die Streifen wegen Sicherheitsmängeln. Eine Alternative wurde nicht angeordnet.

Die Gemeinde gelangte nach einigem Hin und Her vor den kantonalen Instanzen ans Bundesgericht, wie aus einem am Donnerstag publizierten Urteil hervor geht. Dieses bestätigt die Sicht der Behörde, dass der Sachverhalt nicht ausreichen abgeklärt wurde. Die Gemeinde hatte im Verfahren vor den kantonalen Behörden keine Möglichkeit, mitzuwirken.

Keine Sanierung geprüft

Das Bundesgericht hält fest, es sei keine angemessene Ersatzmassnahme für den Fussgängerstreifen geprüft worden. Es scheine zweifelhaft, ob der Übergang hätte entfernt werden dürfen. Grundsätzlich gehe die Sanierung der Entfernung vor. Ob dies möglich wäre, lasse sich aufgrund der Informationen in den Akten nicht beurteilen.

Die Sache geht deshalb an das Verwaltungsgericht zur Ergänzung der Informationen zurück. Basierend auf der vervollständigten Dokumentation muss es ein neues Urteil fällen.

(Urteil 1C_119/2024 vom 14.3.2025)

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