Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.
SVP-Kantonsrat Gadient sieht «die rote Linie überschritten»
Erneut macht ein Wolfsvideo vom Flumserberg die Runde. Diesmal ist ein ganzes Rudel zu sehen, das sich minutenlang im Raum Bergheim in der Nähe eines Hauses bewegt. Vor Ort ist die Aufregung gross. Der Kanton relativiert die Situation.
Am Flumserberg geht weiterhin der Wolf um. Nun verbreitet sich ein neues Video, das gemäss Informationen der Redaktion im Raum Bergheim im Muschnitt entstanden ist. Zu sehen sind bis zu fünf Tiere, die sich in der Nähe eines Bauernhofes bewegen. Das Originalvideo ist über vier Minuten lang. Die Redaktion stellt es in einer gekürzten Version bereit.
Vor Ort ist die Aufregung über die erneute Sichtung gross. Für den Flumserberger SVP-Kantonsrat Marco Gadient, der selber im betroffenen Gebiet wohnt, ist «die rote Linie nun völlig überschritten». Im Bauernhof, von dem aus das Video aus rund 20 Metern Entfernung gemacht worden sei, wohne eine Familie mit einem Kind. Es gehe jetzt nicht mehr um Nutztiere, sondern um Menschen, die gefährdet seien. Gadient: «Die Wölfe halten sich nicht mehr in Seitentälern, sondern in Siedlungsnähe auf und zeigen keine Scheu». Ein «sofortiger und nachhaltiger Einsatz zum Abschuss des Rudels sei eine Pflicht», fordert Gadient.
Laut Wortmeldungen an die Redaktion hätten die gezeigten Tiere auf Zurufen keine Reaktion gezeigt. Auf dem Video ist eine solche Szene allerdings nicht dokumentiert.
«Wahrscheinlich Schiltrudel»
Simon Meier, beim kantonalen Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJf) der Abteilungsleiter Jagd, stuft das Video auf Anfrage der Redaktion als «authentisch» ein. Zu sehen sei mit grosser Wahrscheinlichkeit das sich im südlichen Sarganserland bewegende Schiltrudel. Gemäss Meier würden die Wölfe im Winter den Hirschen folgen, welche sich wegen des Schnees in tiefere Lagen und damit in Siedlungsnähe begeben. Die Aufnahme sei in der Nacht entstanden und zeige die Tiere beim ruhigen und ungestörten Umherstreifen. «Sie schenken weder dem Haus noch der beobachtenden Person grosse Beachtung», so Meier.
«Kein auffälliges Verhalten»
Wie er weiter sagte, habe die filmende Person das Video dem zuständigen Wildhüter geschickt. Daraufhin sei die Situation besprochen worden. Auf dem Film sei noch kein auffälliges Verhalten der Wölfe zu erkennen. Diese hätten die filmende Person in den gezeigten Sequenzen wohl gar nicht bemerkt. Entsprechend hätten sie auch keinen Fluchtgrund gehabt. Gemäss der Schweizer Jagdverordnung (Art 4.b) liegt ein solch auffälliges Verhalten unter anderem dann vor, wenn «sich (ein Rudel) aus eigenem Antrieb und regelmässig innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Siedlungen aufhält und dabei Menschen gegenüber zu wenig scheu zeigt». Damit ist im vorliegenden Fall auch die Voraussetzung für eine allfällige Abschussverfügung noch nicht gegeben.
Verständnis für die Sorgen
Meier betonte, dass der Kanton die Situation vor Ort im Auge behalten wird. Neue Videos würden in jedem Fall gesichtet und beurteilt werden. Die Verunsicherung vor Ort kann er nachvollziehen. «Es ist verständlich, dass man sich Gedanken macht, wenn man eine solche Beobachtung macht.» Tatsache sei aber auch, dass sich Wölfe nun seit über drei Jahrzehnten wieder in der Schweiz aufhielten. Dabei sei es noch zu keinem verletzten Menschen gekommen.















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