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Keystone-SDA | Mittwoch, 08. April 2026

Gefälligkeit endet für Zürcher Gefängnismitarbeiter in Bedrohung

Vor dem Bezirksgericht Dielsdorf ZH hat ein ehemaliger Gefängnismitarbeiter zugegeben, dass er Drogen ins Gefängnis Pöschwies schmuggelte. Aus einer Gefälligkeit sei eine Bedrohung geworden, sagte er.

Nach 30 Jahren Dienst in der JVA Pöschwies habe der beschuldigte ehemalige Mitarbeiter des Gefängnisses zugestimmt, einem Insassen eine "kleine Gefälligkeit" zu tun, führte dessen Verteidiger am Mittwoch vor Gericht aus. Der Beschuldigte schmuggelte daraufhin Rauchwaren und Alkohol in das Gefängnis. Doch dies habe sich bei den Insassen herumgesprochen, die ebenfalls um Gefälligkeiten baten.

"Der Beschuldigte wollte daraufhin aussteigen, doch er erhielt auf einem Parkplatz Besuch von einer grossen Person, die ihm drohte ihn zusammenzuschlagen und zu töten, wenn er nicht weitermache", sagte sein Verteidiger am Prozess.

Über Selbstanzeige nachgedacht

Der Beschuldigte habe daraufhin über eine Selbstanzeige nachgedacht, aber um seine Anstellung und um seine Familie gefürchtet. In seinem Schlusswort sagte er an die Staatsanwaltschaft gewandt: "Sie können sich nicht vorstellen, wie schlimm es ist, wenn man seine eigene Familie bedroht sieht und unter welchem Druck man dadurch steht."

Von einer Bande könne man unter diesen Bedingungen nicht sprechen, führte der Verteidiger aus. Er plädierte daher auf eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten mit einer Probezeit von 2 Jahren.

Der 64-Jährige war Aufseher und später Werkstattleiter im Gefängnis Pöschwies. Ihm wird bandenmässiges Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen.

Wie der Staatsanwalt in seinem Plädoyer ausführte, dokumentieren Videoaufnahmen, wie der Beschuldigte die Päckchen im Gefängnis platzierte und sie von Insassen abgeholt wurden. Zudem seien Absprachen zwischen dem Mitarbeiter und seinen drei Komplizen, zwei Insassen und der 72-jährigen Mutter eines Insassen, dokumentiert.

In SMS tauschte sich der ehemalige Gefängnismitarbeiter mit der Mutter des Komplizen darüber aus, wo er sie zur Übergabe treffen sollte und wie viel Geld er erhalte.

"Risikoreiches Unterfangen"

Teilweise sei er auch mit Zetteln über den Übergabeort und die Adressaten informiert worden. "Der Beschuldigte ging organisiert vor. Ohne Absprache wäre ein derart kompliziertes und risikoreiches Unterfangen nicht möglich gewesen", sagte der Staatsanwalt.

Er fordert eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren für den ehemaligen Gefängnismitarbeiter, wovon er ein Jahr absitzen müsste. 24 Monate sollen mit einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben werden. Zudem soll der Beschuldigte 4000 Franken an den Staat bezahlen. Dies als Ersatzforderung für den unrechtmässig erlangten Vermögensvorteil.

Ebenfalls vor Gericht standen am Mittwoch die zwei Insassen, welche die Päckchen entgegengenommen haben sollen, sowie die Mutter des einen Insassen. Sie soll die Betäubungsmittel besorgt und jeweils an den ehemaligen Gefängnismitarbeiter übergeben haben. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch unklar.

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