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Gericht verurteilt Le Pen zu einem Jahr Haft mit Fussfessel
Das Pariser Berufungsgericht hat die Rechtsnationale Marine Le Pen zu einer einjährigen Haftstrafe mit Fussfessel verurteilt und ihr zeitweise das passive Wahlrecht entzogen. Für 15 Monate soll Le Pen das Recht verlieren, bei Wahlen anzutreten, weitere 30 Monate sind auf Bewährung ausgesetzt, teilte das Gericht mit.
Ebendiese Strafe aus erster Instanz wird bereits seit Ende März 2025 vorläufig angewendet und ist damit laut dem Gericht bereits verbüsst.
Wegen der Haftstrafe wäre es mit diesem Urteil in einem Verfahren um mögliche Scheinbeschäftigung für Le Pen dennoch nur schwer möglich, bei der französischen Präsidentschaftswahl im kommenden Frühjahr zu kandidieren.
Für Le Pen bleiben Risiken
Als entscheidendes Datum für das Recht, sich in ein öffentliches Amt wählen zu lassen, gilt die erste Wahlrunde. Da Le Pen bereits seit Ende März 2025 das passive Wahlrecht entzogen ist und die Wahl im kommenden April stattfindet, hätte sie die Busse bis dahin abgesessen, da das Gericht einen Grossteil der Strafe auf Bewährung aussetzte.
Einige Einschränkungen bleiben aber: Sollten Le Pen oder die Anklage Revision einlegen, ist selbst unter Juristinnen und Juristen nicht klar, ob weiterhin wie in erster Instanz geurteilt gilt, dass die Unwählbarkeit sofort angewendet wird.
Wäre dies nicht der Fall, könnte Le Pen durch ein Urteil des Kassationsgericht noch kurz vor der Wahl ausgeschlossen werden. Und selbst wenn nicht, könnte es Le Pen politisch schaden, sollte das Kassationsgericht das Berufungsurteil als zu lasch ansehen und kippen.
Und auch die verhängte Haftstrafe könnte Le Pen einen Strich durch die Rechnung machen. Zwar sind von den verurteilten drei Jahren zwei auf Bewährung und eins darf sie zu Hause mit Fussfessel verbringen. Doch mit einer Fussfessel wäre Le Pen an strikte Ausgangszeiten gebunden.
Ein Wahlkampf, geprägt von zahlreichen Terminen vor Ort, wäre unter diesen Bedingungen kaum vorstellbar und deshalb für Le Pen keine Option, wie sie bereits sagte. Ob die mitunter sprunghafte Le Pen, die unbedingt Präsidentin werden will, dabei bleibt, wird sich zeigen.
Politische Gegner fürchten Le Pen mehr als ihren Schützling
Auch wenn das Urteil für Le Pen deutlich schlimmer hätte ausfallen können, ist es ein massiver Schlag. Zu der Haftstrafe und dem zeitweisen Verlust des passiven Wahlrechts kommt eine Geldbusse von 100.000 Euro hinzu. Immer wieder hatte Le Pen Verantwortung von sich gewiesen.
Nun erklärt ein Gericht sie wenige Monate vor der für sie so wichtigen Präsidentschaftswahl für schuldig. Noch am Abend will die langjährige Führungsfigur der Partei Rassemblement National bekanntgeben, ob sie einen vierten Anlauf auf den Élysée-Palast nehmen wird oder nicht.
Klar ist: tritt Le Pen nicht selbst an, wird das Rassemblement National ihren politischen Ziehsohn Jordan Bardella in den Ring schicken. In den Umfragen hat der gerade einmal 30 Jahre alte Parteichef Le Pen bereits knapp überholt. Beide liegen bei Befragungen zur ersten Runde der Präsidentschaftswahl deutlich vor möglichen Kandidaten anderer Parteien und hätten somit gute Chancen, in die Stichwahl einzuziehen.
Bardella oder Le Pen – die Personalie wird auch den Wahlkampf des Rassemblement National stark beeinflussen. Le Pen könnte sich als Märtyrerin, als Opfer der von ihr heftig angegriffenen Justiz und als Phönix auferstanden aus der Asche inszenieren. Bardella hingegen würde das RN als einen Neuanfang darstellen. Doch ob er das Umfragehoch beibehalten könnte, ist noch schwer abzusehen. Der Jungspund ist mitunter unsicher; die politischen Gegner sind sich einig darin, dass Le Pen die deutlich gefährlichere Gegenspielerin wäre.
Vorwurf: Assistenten arbeiteten für Partei
Abzuwarten bleibt, wie viel Profit die Partei aus dem Prozess wird ziehen können. Das Verfahren drehte sich um die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten mehrerer französischer Europaabgeordneter zwischen den Jahren 2004 und 2016.
Zentraler Vorwurf war, dass Abgeordnete von Le Pens mittlerweile umbenannten Partei Front National Gelder für parlamentarische Assistenten bekamen, die aber zumindest in Teilen für die Partei gearbeitet hätten. Das Gericht bezeichnete die Taten im Urteil als schwerwiegend. Le Pen als leitende Parteiverantwortliche hätte die Einhaltung der Regeln durchsetzen müssen.
In erster Instanz hatte ein Gericht der Rechtsnationalen das passive Wahlrecht mit sofortiger Wirkung auf fünf Jahre entzogen und sie zu einer vierjährigen Haftstrafe, davon zwei Jahre auf Bewährung, verurteilt. Auch in Berufung hatte die Anklage gefordert, Le Pen zeitweise das passive Wahlrecht zu entziehen und sie zu einer Haftstrafe zu verurteilen.
Le Pens Anwälte hatten einen Freispruch gefordert. Ihre Hoffnung wurde enttäuscht, doch ob Le Pen ihren Traum davon, an Frankreichs Staatsspitze zu stehen, damit aufgibt, wird sich erst noch zeigen.


















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