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Gestörte Persönlichkeitsentwicklung beim Beschuldigten von Aesch BL
Die forensische Psychiaterin sieht beim wegen vorsätzlicher Tötung Beschuldigten von Aesch BL keine schwere psychische Erkrankung. Sie sprach aber am Montag vor Gericht von einer Störung der Persönlichkeitsentwicklung.
Diese habe auch eine Rolle gespielt, als sich der heute 19-Jährige nach einem anonymen Anruf auf eine Auseinandersetzung mit drei Jugendlichen einliess.
Zum Zeitpunkt der Tat, als er im Juni 2024 mit einem Messer einen 15-Jährigen niedergestochen haben soll, sei seine Steuerungsfähigkeit aber nicht aufgehoben gewesen. Sie sei nur eingeschränkt gewesen, unter anderem auch durch den Alkoholkonsum, hielt die Forensikerin vor dem Strafgericht in Muttenz BL fest.
Sie stellte beim Beschuldigten auch eine Waffen-Affinität und geringes Selbstwertgefühlt fest. Seine generelle Impulsivität stehe im Zusammenhang mit ADHS. Er hatte früher auch unter einer Depression gelitten, zum Zeitpunkt der Tat aber nicht mehr, wie sie weiter sagte.
















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