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Keystone-SDA | Freitag, 24. Oktober 2025

Glarner Regierung will in Krisen Notrecht ausrufen können

Die Glarner Regierung hat eine Vorlage vorgelegt, um künftig besser auf Krisensituationen reagieren zu können. Dringlichkeits- und Notrechtsklauseln sollen in der Kantonsverfassung geändert werden, um etwa dringliche Beschlüsse noch vor einer Landsgemeinde in Kraft zu setzen oder in Notlagen den Notstand auszurufen.

Die Corona-Pandemie habe verschiedene Anfälligkeiten des politischen Systems bei ausserordentlichen Ereignissen offengelegt, schrieb die Regierung des Kantons Glarus am Freitag in einer Mitteilung. Zum Beispiel sieht die Kantonsverfassung nicht vor, dass eine Landsgemeinde nicht stattfinden kann - was aber 2020 der Fall war.

Auch fehlten derzeit Regelungen, wie bei einem Ausfall mehrerer Amtspersonen vorzugehen sei, wenn keine ordentlichen Ersatzwahlen möglich sind.

Mit Verfassungs- und Gesetzesänderungen will nun die Regierung solchen Ungewissheiten unter Zeitdruck besser begegnen können. "Das Ziel ist es, in Krisen flexibel zu bleiben sowie Blockaden zu verhindern und Rechtssicherheit wahren zu können", hiess es in der Mitteilung.

Blockade bis zur Landsgemeinde verhindern

Mit der Vorlage will die Regierung neu in Krisen, Katastrophen und Notlagen den Notstand ausrufen können, was unter Umständen von der Verfassung abweicht. Das Verfahren sei so ausgestaltet, dass der Notstand zeitlich möglichst eingeschränkt wird, wobei das Kantonsparlament (Landrat) und die Landsgemeinde den Regierungsrat nötigenfalls übersteuern können.

Die Vorlage sieht weiter vor, dass das Kantonsparlament anstelle der Landsgemeinde Beschlüsse dringlich in Kraft setzen kann. Der Regierungsrat kann seinerseits anstelle von Parlament und Landsgemeinde Beschlüsse dringlich in Kraft setzen.

"Damit können in dringlichen Fällen Blockaden in der Zeit zwischen zwei Landsgemeinden oder zwischen zwei Landratssitzungen verhindert werden", schrieb die Regierung. Gleichzeitig werde sichergestellt, dass am Schluss trotzdem die zuständigen Organe entscheiden.

Die Vorlage kommt zuerst ins Kantonsparlament. Das letzte Wort hat die Landsgemeinde.

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