/fileadmin/images/sarganserlaenderlogo.png
Alle Neuigkeiten auf einen Blick.
E-Paper

E-Paper

Die digitale Ausgabe des Sarganserländers.

Zeitungsarchiv

Zeitungsarchiv

Alle Ausgaben seit dem Jahr 2003.

Abo

Abo

Sarganserländer von Montag bis Freitag online oder in Print lesen.

Grossauflage

Grossauflage

Lesen Sie hier die aktuelle Grossauflage kostenlos

Inserieren

Inserieren

Ihre Werbung am richtigen Ort.

Immobilien

Immobilien

Die Immobilienbörse der Region

Unternehmen

Unternehmen

Die SL Druck + Medien AG

Traueranzeigen

Traueranzeigen

Todesanzeigen / Danksagungen aufgeben

Eventbus

Eventbus

Mit Brunner Ferienreisen AG und Sarganserländer ans Konzert

Rubriken

Region
Keystone-SDA | Donnerstag, 23. Oktober 2025

Glarner Regierung will Klimagesetz an Landsgemeinde 2026 bringen

Der Glarner Regierungsrat wird dem Kantonsparlament einen Entwurf zum Klimagesetz vorlegen. Über die Vorlage soll die Landsgemeinde 2026 abstimmen. Das Gesetz schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, damit der Kanton seinen Beitrag zur Erreichung des nationalen Netto-Null-Ziels leisten kann.

Der Regierungsrat beantragt dem Parlament, das Klimagesetz der Landsgemeinde zur Zustimmung zu unterbreiten. Dies schrieb das Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus am Donnerstag in einer Mitteilung.

Der Gesetzesentwurf geht auf eine Motion aus dem Kantonsparlament zurück und auf einen Entscheid der Landsgemeinde. Die Landsgemeinde hatte 2022 beschlossen, den Klimaschutz in der Kantonsverfassung zu verankern.

Das vorgeschlagene Klimagesetz sieht vor, die kantonale und kommunale Verwaltung spätestens bis 2050 klimaneutral zu machen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, sind als Hauptinstrumente ein kantonaler Klimaplan sowie kommunale Klimapläne vorgesehen. Diese Pläne werden konkrete Massnahmen, Zuständigkeiten und Finanzierungen festlegen.

Die personellen, ökologischen und finanziellen Auswirkungen des Klimagesetzes seien schwer abschätzbar, schrieb das Departement Bau und Umwelt am Donnerstag weiter. Die zusätzlichen personellen Ressourcen für die Umsetzung des Gesetztes werden bei Kanton und Gemeinden auf je 50 bis 100 Stellenprozente geschätzt.

Zurück

Kommentare (0)

    Schreibe einen Kommentar
    ×

    Name ist erforderlich!

    Geben Sie einen gültigen Namen ein

    Gültige E-Mail ist erforderlich!

    Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

    Kommentar ist erforderlich!

    * Diese Felder sind erforderlich.