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Glarner Regierung will Klimagesetz an Landsgemeinde 2026 bringen
Der Glarner Regierungsrat wird dem Kantonsparlament einen Entwurf zum Klimagesetz vorlegen. Über die Vorlage soll die Landsgemeinde 2026 abstimmen. Das Gesetz schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, damit der Kanton seinen Beitrag zur Erreichung des nationalen Netto-Null-Ziels leisten kann.
Der Regierungsrat beantragt dem Parlament, das Klimagesetz der Landsgemeinde zur Zustimmung zu unterbreiten. Dies schrieb das Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus am Donnerstag in einer Mitteilung.
Der Gesetzesentwurf geht auf eine Motion aus dem Kantonsparlament zurück und auf einen Entscheid der Landsgemeinde. Die Landsgemeinde hatte 2022 beschlossen, den Klimaschutz in der Kantonsverfassung zu verankern.
Das vorgeschlagene Klimagesetz sieht vor, die kantonale und kommunale Verwaltung spätestens bis 2050 klimaneutral zu machen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, sind als Hauptinstrumente ein kantonaler Klimaplan sowie kommunale Klimapläne vorgesehen. Diese Pläne werden konkrete Massnahmen, Zuständigkeiten und Finanzierungen festlegen.
Die personellen, ökologischen und finanziellen Auswirkungen des Klimagesetzes seien schwer abschätzbar, schrieb das Departement Bau und Umwelt am Donnerstag weiter. Die zusätzlichen personellen Ressourcen für die Umsetzung des Gesetztes werden bei Kanton und Gemeinden auf je 50 bis 100 Stellenprozente geschätzt.
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